abgeordnetenwatch.de: Gerd Friedrich Bollmann
"ich weiß, dass meine Antwort im Moment unbefriedigend ist, weil ich mich noch nicht eindeutig auf eine Position festgelegt habe. Sie spiegelt aber meine eigene Zerrissenheit in der Frage wieder. Eines ist für mich aber ganz klar, sollte eine Beschneidung erlaubt werden, dann darf sie nur von ärztlichem Personal in dafür geeigneten medizinischen Räumen durchgeführt werden."
Das nennt man vornehme Schadensbegrenzung...