DK: FGM-Fall steht vor Gericht

  • Offenbar gibt es in DK ein Gesetz (§ 245a), dass zustimmungsunabhängig die Entfernung der weiblichen Genitalien oder Teilen davon unter Strafe (bis sechs Jahre Haft) stellt.
    Aber nur, wenn es sich um " legemsangreb" (scheint so etwas wie "gefährliche Körperverletzung" zu sein handelt. Ein Angriff, der potentiell zum Tode führen kann. Das könnte ein Knackpunkt sein, der Staatsanwalt muss das dann ja beweisen. Aber ist nicht jede OP potentiell lebensgefährlich? Was soll diese Einschränkung?

    Man könnte das "weiblich" weglassen, und es wäre immerhin ein diskriminierungsfreies Gesetz.

    Bin mal gespannt, was aus dem Fall wird.


    http://fredericiaavisen.dk/foraeldre-fred…sag-udsat-gang/

    Indeed, as the history of female circumcision suggests, if male circumcision
    were confined to developing nations, it would by now have emerged as an in-
    ternational cause celebre, stirring passionate opposition from feminists, physicians, politicians, and the global human rights community. If routine medical
    circumcision didn't exist today, no one would dare to invent it.

    David Gollaher

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