Dr. Matthias Zimmer - CDU

  • Zitat

    dass nämlich die Beschneidung von Mädchen auf jeden Fall strafbar bleibt, und zwar in allen drei von der WHO beschriebenen Varianten. Ich kann bei der Beschneidung von Jungen religiöse Argumente ins Feld führen, vor allem in der jüdischen Tradition, wo diese einen "Grundbefehl" Gottes an die Gläubigen darstellt. Ich kann es medizinisch begründen, entweder akut oder dadurch, dass langfristig die Gefahr bestimmter Erkrankungen sinkt. Vorsichtig wäre ich bei der Begründung durch soziale Praxis (wie es etwa in den USA gang und gäbe ist), weil durch dieses Argument das Verbot einer Beschneidung von Mädchen schwieriger zu begründen sein könnte -- zumindest entnehme ich dies ersten Pressereaktionen auf unsere gestrige Entscheidung. Das für die Formulierung des Gesetzentwurfes zuständige Ministerium ist sicherlich nicht zu beneiden, denn die ganze Frage ist ein ziemlich vermintes Gelände.

    Da haben wir den Inbegriff des Opportunisten. Dreht sein Fähnchen nach "Pressereaktionen" und fürchtet vermintes Gelände. Herr Zimmer (den Dr. lassen wir hier mal weg), um welche Art von Minen handelt es sich im vorliegenden Fall?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)

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