So ist es und so funktioniert es: Gleiche Rechte und Pflichten für alle

  • Dank für den Link, Ava. Die Analogie mit der StVO gefällt mir!

    Der Artikel erfasst das Problem klar: Wahre Religionsfreiheit kann nur gewährleistet sein, wenn Staat und Recht eindeutig religionsneutral sind. Da führt, grade in einer Multi-Kulti-Gesellschaft, kein Weg vorbei.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!