Pfui! Dir muß man mal den Mund mit Seife auswaschen!

  • Jau, sehr beliebte Rhetorik inswischen. In Ermangelung rationaler Argumente wird die Position des Andersdenkenden einfach ins lächerliche gezogen.

    Sollten wir gelegentlich auch machen, kann man dies mit der religiösen Seite doch noch sehr viel besser machen. Aber nachher werden wir noch der Blasphemie angeklagt ;)

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Gewisse Leute würden sich sehr echauffieren, kopierte man ihren Sprachduktus.
    " vollbehäutete Schwänze"- das entsprechende Verb heißt " häuten"...

    Wir sprechen uns dagegen aus, daß Sie ihren Sohn teilweise häuten dürfen....

  • "Häuten" muss ich mir merken.

    Btw, wie definiert sich eigentlich Folter? Manch orthodoxer Rabbi behauptet ja, dass eventuelle Schmerzen sogar gewollt sind... ;)

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

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