Knabenbeschneidung – Gottes Werk oder Teufels Beitrag?

  • Prof. Dr. Matthias Jestaedt (Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtstheorie / Forschungsstelle für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht)
    Anmerkungen eines Verfassungsrechtlers
    Podcast einer Vorlesung (70 Minuten)

    Für Profi- und Hobbyjuristen


    http://podcast2.ruf.uni-freiburg.de/media/mw/studi…07-Jestaedt.mp3

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Nach dem, was der vor einem Jahr beim Kolloquium der Evangelischen Akademie in Karlsruhe an empathielosen Bagatellisierungen in krasser Ignoranz medizinischer Fakten von sich gegeben hat... :thumbdown:

  • Falsch ist: Die medizinischen Beschneidungen wäre nur ein zu marginalisierender Teil der gesamten Menge an Beschneidungen.
    Richtig ist: Religionsfreiheit ist ein Selbstbestimmungsrecht und kein Drittbestimmungsrecht, und kann nicht der zwingende Grund sein für §1631d.
    Es hängt sich daran auf, daß die Eltern im Elternrecht in Vertretung des Kindes offenbar nicht als Störer des Kindesrechtes auftreten, sondern die Rechte des Kindes in seinem Sinne wahrnehmen...Das würde implizieren, daß die Eltern aus welchen Gründen auch immer (das können, aber müssen nicht religiöse Interessen sein) wüssten, daß das Kind genau die Beschneidung will, und das geht offenbar bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung ab der der Staat eingreifen muss.
    Was ich kritisch finde an dem Vortrag ist, daß er genauso gut zur verteidigung der fgm reicht bis minute 40...

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