QuoteAus diesem Grundsatz ableitend spreche ich mich dafür aus, eine Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation zu untersagen, solange die Betroffenen nicht in der Lage sind, sich frei und ohne Beeinflussung durch Dritte dafür zu entscheiden - im Zweifelsfall also erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen ist nach meinem Rechtsempfinden in solchen Fällen höher zu werten als das Recht Dritter (in diesem Fall etwa der Eltern der Betroffenen) auf freie Religionsausübung.
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_alke…15.html#q404215