Vorarlberg: Beschneidungszahlen konstant geblieben seit 2012

  • Mich wundert es natürlich nicht. Das ist ja wie in Deutschland eine politische und keine rechtliche Entscheidung. Funktioniert nach dem Motto das Gesetz bin ich, und es wurde bei mir so bestellt.

    Ich habe ja den Herrn Dr. Manquet, Chef der Strafabteilung im Justizministerium anlässlich der Beschneidungsdebatte darauf hingewiesen, dass §90 Abs 3 StGB auch für Jungen gelten muss, da es heißt „In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden“ Die Studien welche belegen, dass eine Radikalbeschneidung die Erregbarkeit des Penis um 70% reduziert, habe ich in dem Schreiben angeführt. Immerhin hat der in der Woche drauf bei seinem nächsten Radiointerview gesagt, es sei nicht sicher, dass eine Beschneidung straffrei sei …

    Dieser § wurde nämlich von einem ahnungslosen Rechtswissenschafter eingeführt der offensichtlich seine Weisheit vom Netdoktor bezog, denn dort steht (noch immer!!!): „Die Beschneidung beeinträchtigt weder die Potenz noch die sexuelle Erregbarkeit. Manche Männer berichten im Gegenteil von intensiveren Orgasmen und größerer Ausdauer.“

    So meinte er, damit einen geschlechtsneutralen Paragrafen geschaffen zu haben, der nur für Mädchen gelte. Und das wird dann noch im erklärenden Text so dargestellt …

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