Die im Video zu sehende Genitalverstümmelung gereicht nach meinem Dafürhalten vollständig den Vorgaben des § 1631 d BGB. Der Verstümmler ist ein ausgebildeter Arzt, der professionell arbeitet. Man beachte, mit welchen sicheren Handgriffen er die Prozedur vornimmt, etwa das Abklemmen der Hautstücke oder das saubere Vernähen der Wunde am Ende. Der Junge wird zudem lokal anästhesiert.