"Jüdische Familie im Fadenkreuz deutscher Ermittler" - Ermittlungen eingestellt

  • Zitat

    „Fast alle unserer Angehörigen wurden während des Holocaust ermordet, und nun sind es wieder deutsche Beamte, die eine derart unfassbare Aktion gegen eine jüdische Familie in Gang setzen“, empört sich Jonathan S. Sein Sohn David fügt hinzu: „Wenn es an der Tür klingelt, habe ich manchmal furchtbare Angst, dass diese drei Männer wieder zurückkommen.“

    Jaja, gleich werden wieder Parallelen gezogen, zur Verfolgung im Dritten Reich.
    Der Kleine hat eine Dummheit begangen und wird jetzt ein paar Stunden rasenmähen dürfen, für die Gemeindeverwaltung seines Wohnorts. Was ist schon dabei...


    Die Allgemeinheit ist wohl betroffen, wenn derartig beleidigt wird. Und im Rahmen der Beweissicherung, den PC sicherzustellen, das macht man doch nicht unter Vorankündigung.

    Zitat

    Nicht nur die Umstände der Hausdurchsuchung, auch das kompromisslose Vorgehen Putzkes gegen einen jüdischen Teenager kann er nur schwer nachvollziehen


    Jetzt wird aus einem Täter ein Opfer. DIe übliche Masche. Putzke zeigt an und leistet damit keine Vorauswahl über die Methoden der Polizei, den Täter zu ermitteln. Aber Putzke ist dennoch Schuld an dieser "maßlosen" Verfolgung.

  • "Holm Putzke hingegen kennt derzeit kein Pardon."

    Im Gegensatz zu den Beschneidungsbefürwortern, die seit dem Kölner Urteil täglich "Pardon!" rufen. (würg)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Der 15-jährige David S. beleidigte Holm Putzke schwer; dieser erstattete Strafanzeige. Daraufhin erfolgte bei David S. eine Hausdurchsuchung. Während einerseits die Maßnahme der Hausdurchsuchung wegen Beleidigung juristisch fragwürdig ist, vergleicht andererseits die Familie in ihrer Stellungnahme die polizeiliche Maßnahme mit den Gestapo-Übergriffen während des Holocausts.

    Zitat


    „Fast alle unserer Angehörigen wurden während des Holocaust ermordet, und nun sind es wieder deutsche Beamte, die eine derart unfassbare Aktion gegen eine jüdische Familie in Gang setzen“, empört sich Jonathan S. Sein Sohn David fügt hinzu: „Wenn es an der Tür klingelt, habe ich manchmal furchtbare Angst, dass diese drei Männer wieder zurückkommen.“


    Ja, wenn Straftaten begangen werden, kann man es mit der Polizei zu tun bekommen. Das ist zunächst einmal ein ganz einfaches Prinzip, von dem niemand ausgenommen wird und ausgenommen werden darf.

    Eine ganz andere Frage ist die, ob im vorliegenden Fall die Maßnahme der Hausdurchsuchung wegen Beleidigung gerechtfertigt war. Hausdurchsuchungen dürfen nicht immer stattfinden, sie erfordern gewisse Voraussetzungen. Dies wird juristisch zu klären sein.

    Holm Puzke betont, gegen weitere Beleidigungen ebenfalls mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen zu wollen.

    Der Artikel hat insgesamt leider einen sehr wertenden Unterton, der ein wenig billig erscheint. Weshalb das Kommissariat 44 involviert wurde, ist nicht bekannt und wird logischerweise nicht kommuniziert, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Doch nur, weil dieses Kommissariat in der Regel Taten mit rechtsextremistischem Hintergrund verfolgt, schließt dies nicht aus, dass es auch andere Delinquenten verfolgt. Völlig ohne Grund und Anhaltspunkte werden solche Maßnahmen in aller Regel nicht vorgenommen und um hier eine Wertung vornehmen zu können, müsste man schon die gesamte Aktenlage kennen.

    Cicero

    "Jüdische Familie im Fadenkreuz deutscher Ermittler"
    Von Jennifer Nathalie Pyka
    17. April 2013

  • Lass mich raten, Maria.....
    hmmm. Verdunklungsgefahr? Könnte es darum gehen?
    Möchte nun nicht als Antisemit gelten, aber ein Jeder würde doch den PC säubern..., wenn die Herrschaften der Polizei höflich um einen Termin ersuchen.
    Mit der IP-Nummer bekommt man den Anschlussinhaber.
    Aber erst mit der Haussuchung konnte man den Jungen zweifelsfrei als Autor der Beleidigung ausmachen.

  • watte maaa, R2D2 und ich haben den Artikel mal wieder gleichzeitig gepostet und müssen das alles erstmal mit Uhu zusammenkleben... wollen wir das unter "Gesellschaft" oder unter "Rechtliche Aspekte" firmieren?

  • Naja, Judentum und Antisemitismus käme auch in Frage.
    Ich würde daher Gesellschaft bevorzugen, weil das Thema an der Schnittstelle aller Bereiche angesiedelt ist.

  • Aber erst mit der Haussuchung konnte man den Jungen zweifelsfrei als Autor der Beleidigung ausmachen.


    Wenn ich jetzt die ganzen rechtlichen Vorausetzungen zu dem Thema referieren müsste, wäre das 'ne halbe Vorlesung - bitte entschuldigt, aber das ist mir gerade zu viel.

    In jedem Fall macht sich die Familie bei den Ermittlungsbehörden keine Freunde, wenn sie sie mit der Gestapo vergleicht und vom Holocaust faselt. Beziehungsweise: es kommt ganz auf den Charakter des Einzelnen an. Manche mag das einschüchtern, bei der Polizei arbeiten meines Wissens nach aber nicht allzu viele Hascherl. Andere dürften stinksauer sein ob derartiger Vergleiche.

  • An anderer Stelle fiel die Bemerkung, die Staatsanwaltschaft handelt - im Unterschied zum unabhängigen Gericht - auf Anweisung des Staates. Gleiches gilt für die Polizei. Können wir uns daraus eine Verschwörungstheorie basteln? ;) Oder hat Putzke vorsorglich mit "Rechtsbeugung" "gedroht"?

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Ich ergreife jetzt mal Parte für den Jungen. Ja, er hätte ihn nicht beleidigen sollen, aber er war 14! Mit 14 war ich auch nicht besser. Er war wütend auf Putzge und hat ihn via Facebook beleidigt, ja und? Ich würde wegen so etwas kein Kind anzeigen. Und wenn einer David98 heißt muss man kein Genie sein um sein Alter abzuschätzen. Bei Facebook melden und sperren lassen ist doch der normale Weg. Facebook ist wie der wilde Westen, da gibt es keine Regeln. Es ist ja nicht so, als ob er Putzke mit E-Mails und Briefen gestalkt hätte. Der Junge und seine Familie haben jetzt sehr viel Stress und werden Putzke und alles für was er steht auf ewig hassen. Und ich kann es ihnen nicht übel nehmen. Wenn es hilft Antisemitsmus zu rufen um eine Verurteilung meines Sohnes zu verhindern würde ich es genau so machen.

    Das Vorgehen der Polizei ist ene andere Sache. Als gebürtiger Münchner mit Migrationshintergrund kann ich Lieder von der "guten" bayrischen Polizei singen. Im Moment hab ich wirklich Mitleid mit dem armen Jungen. Man sollte darüber hinwegkommen können von einem 14-Jährgen beleidigt zu werden.

  • Ist ja schön, Partei für den Jungen zu ergreifen, wenn man dazu aber auf Putzke haut, sollte man das nur valide tun. Fakt ist wohl, dass Putzke überhaupt nicht wusste, dass der Beleidiger 14 war. Und aus "David14" oder "David98" kann man noch mal genau was ableiten? Genau, gar nichts.

  • Ich kann auch Prof. Putzke verstehen. Er dürfte unglaublichen Attacken seit letztem Jahr ausgeliefert gewesen sein, von denen wir uns kaum eine Vorstellung machen können und die auf Dauer jeden Menschen zermürben. Nun geht er einfach gegen alle vor, die meinen, sie können sich ihm gegenüber alles erlauben. Es wird ja auch deutlich, dass er eine Art Rundumschlag gegen diese ganzen Fanatiker fährt, die ihn mit Hassmails bombardieren. So etwas geht halt auch einfach nicht, und irgendwann müssen selbst die Beschneidungsbefürworter lernen, dass es gesellschaftliche Regeln gibt, an die sie sich halten müssen. Der arme Junge hatte ja nun auch wirklich schlechte Vorbilder; ihm wurde wahrscheinlich von Protagonisten wie Henryk M. Broder und anderen suggeriert, Beleidigungen und Schmähungen seien ein normales Verhalten für Personen, die in dieser Debatte die Pro-Beschneidungs-Position einnehmen.

    Andererseits ist eine Hausdurchsuchung nur wegen einer Beleidigung auf Facebook durchaus merkwürdig. Bevor ich aber beurteilen kann, ob das nun rechtswidrig war oder nicht, müßte ich mehr wissen. Und für diese Aufgabe sind die eingeschalteten Anwälte zuständig, die ihrer Arbeit sicherlich ordentlich nachgehen werden.

    Letztlich ist der Holocaust-Vergleich m.E. das schlechteste Mittel der Wahl, auch wenn das Vorgehen der Polizei äußerst fragwürdig war.

  • "ABSOLUT UNGLAUBLICH - Per Email erhalten, zusammen mit einem Ersuchen um Beistand sowie fachlich kompetente Juristische Unterstützung:

    ..Heute Morgen, standen 3 Staatsschutz Kriminal Polizisten, vor unserer Haustüre mit einem Durchsuchungsbefehl mit Beweismittelsicherung. Antragssteller war der Bekannte Antisemit Holm Putzke welcher sich durch ein Mail meines 14 jährigen Sohnes beleidigt fühlte.

    Ermittlungen gegen einen Jüdischen Jungen und Gemeindemitglied der Israelitischen Kultusgemeinde in München wegen Beleidigung genehmigt durch einen Münchner Amtsrichter......"

    Wenn jemand meint hier helfen zu können, bitte email an [email protected] schicken!"

    "Der Junge Mann wurde am 11.1.98 geboren. Und tatsächlich gab es ohne vorherige Anhörung die Anordnung die Whg. zu dursuchen. Begründet mit §§102, 105 Abs 1, 162 Abs 1 StPO - gemäß §§ 33 Abs 4 StPO. Auf dem Protokoll der Durchsuchung steht unter Vorwurf nur: "Beleidigung gem. §185 Stgb".

    ]Mit anderen Worten: Da hat sich ein jüdischer Jugendlicher fürchterlich über den netten Herrn Putzke aufgeregt, schreibt ihm einen - wie zu vermuten ist - recht beleidigenden Brief (liegt mir leider noch nicht vor) und wird daraufhin angezeigt, wie wahrscheinlich einige Dutzend anderer Leute, die - wie zu vermuten ist - die ebenfalls ähnliche Briefe an Herrn Putzke geschrieben haben. Dann nimmt dies ein vielleicht befreundeter - oder auch nicht - Jugendrichter zum Anlaß einen solchen Durchsungsbefehl zu erlassen und schickt das Kriminalfachdezernat 4 München, vertreten durch mindestens einen Kriminalhauptkommissar und 2 weitere Herren los, um Haus und Hof zu durchsuchen und dann den Laptop des Jungen samt Ladekabel zu beschlagnahmen. Und dann sag mir noch mal einer, daß die Welt hier in Deutschland noch richtig tickt...."

    "Sacha Stawski

    Info für alle: Ich stehe in eingem Kontakt mit der Familie. Mir liegen mittlerweile alle fehlenden Informationen vor, aber wie ich verstehen werdet, kann ich diese NOCH nicht veröffentlichen. Der Skandal ist noch wesentlich größer, als das was ich bisher veröffentlicht habe. Ich werde Euch auf dem laufenden halten. Zum jetzigen Zeitpunkt suchen wir nur noch nach weiteren Kontakten zu guten Strafrechtlern. Falls Ihr dazu konkrete Empfehlungen habt, bzw. einen Kontakt herstellen könnte, bitte email an [email protected] schicken. (Bitte per Email und nicht per FB! Danke.)"


    [color=#333333][align=left]http://www.facebook.com/sstawski/posts/10151240824038932

    Sacha Stawski – Jewiki

    Honestly_Concerned

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Paragraf 102 StGB weist auf Verdacht der Begünstigung, Strafvereitelung oder der Hehlerei hin*. Wenn es dafür ausreichend Anhaltspunkte gab, kommt es nicht darauf an, dass es sich im Nachhinein bei David S. als Finte herausstellte. Wie gesagt: ohne ganz genaue Kenntnis der Sachlage ist das schlichtweg nicht zu beurteilen. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und dann sehen, was los ist. Entweder waren die Anhaltspunkte ausreichend oder sie waren es nicht, und wenn nicht, können Rechtsmittel ergriffen werden.

    Dass man aber generell für Straftaten sogar dann in Haftung genommen wird, wenn man der jüdischen und nicht etwa der buddhistischen oder katholischen Glaubensgemeinschaft angehört, dürfte nur die Wenigsten ernsthaft überraschen.

    *) Siehe weiter unten: § 102 befugt auch zur Durchsuchung wegen anderer Straftaten. Anmerkung nachträglich eingefügt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maria Werner (17. April 2013 um 17:02)

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