Wie steht es um diesen § ?

  • Prof. Dr. Volker von Loewenich

    Gesetzentwurf Beschneidung § 1631 d


    Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst wird gefordert, Schmerzbekämpfung soll sein. Das können nur Ärzte bieten.

    Aber:

    Bei Knaben von weniger als sechs Monaten soll auch ein Nicht-Arzt beschneiden dürfen. Der kann und darf aber keine Anaesthesie machen.

    Das bedeutet:

    Bei der traditionellen jüdischen Beschneidung bleibt alles beim Alten. Da gibt es keine Rücksicht auf die nachgewiesen erhöhte Schmerzempfindlichkeit und unterbewußte Schmerz-Erinnung der jungen Säuglinge.

    Anders bei Muslimen, die in der Regel später beschneiden. Da wird ärztliche Kunst und Schmerzfreiheit verlangt. Wir können erwarten, daß diese Diskriminierung nicht dem friedlichen Nebeneinander dienen wird.

    Wenn man ein Gesetz machen will, das hohe Ansprüche im Interesse des Kindeswohles formuliert, diese Ansprüche wenige Zeilen später aber für eine umschriebene Gruppe wieder aufhebt, dann sind die für diesen Gesetzentwurf Verantwortlichen in hinterhältiger Weise unehrlich.

    Prof. Dr. Volker v. Loewenich, Frankfurt a.M.

    Beschneidung: Mit Vollgas ins BGB

  • Nichts für ungut: Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch der Artikel von von Loewenich sind hier schon mehrfach Thema gewesen. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass hier alle relevanten, auf deutsch erschienen Gesetze und Artikel bis gestern 24:00 schon mal zumindest erwähnt wurden...:)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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