In einem Beitrag für die FAZ verglich Prof. Walter die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung mit deren Einwilligung, dass ihre Kinder Hochleistungssport betreiben. Die Belastung, der Kinder dabei ausgesetzt sind, ist in der Tat vergleichbar. [Blockierte Grafik: webkit-fake-url://8AFDAB70-1E30-40DA-B41B-3BD1B436B370/imagepng]
Anhörung im Rechtsausschuss
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Muss noch jemand vor der Anhörung angeschrieben werden?
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Die vorab erfolgten schriftlichen Stellungnahmen sind hier downloadbar. - Die Übertragung der Anhörung erfolgt offenbar nirgendwo. Tolles Zeichen unserer Demokratie. Bleibt zu hoffen, dass sie später eingestellt wird.
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Zitat
"In einem Beitrag für die FAZ verglich Prof. Walter die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung mit deren Einwilligung, dass ihre Kinder Hochleistungssport betreiben. Die Belastung, der Kinder dabei ausgesetzt sind, ist in der Tat vergleichbar."
Kein Kind darf, jedenfalls hierzulande, von seinen Eltern zum Hochleistungssport gezwungen werden. Und kein Trainer wird ein Kind trainieren, dass offensichtlich nicht will. Hochleistungsport ist ein Prozess über Jahre, der vom Kind oder den Eltern aus jederzeit abgebrochen werden kann. Das trifft auf die Vorhautamputation nicht zu, daher seh ich nur wenig Vergleichbares.
Zweifellos gibt es auch beim Leistungssport ein Risiko für unerwünschte irreversible physische Langzeitfolgen, aber die betreffen selten den zentralen Punkt, die Sexualität (Querschnittgelähmte berichten auf Nachfrage, dass das nicht- gehen- können eigentlich nicht das Hauptproblem sei, sondern die äußerst erschwerte oder auch fehlende sexuelle Empfindungsfähigkeit). -
Muss noch jemand vor der Anhörung angeschrieben werden?
Ich habe den Brief von Benni etwas abgewandelt und Herrn Montag geschickt.
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