Union fürchtet zu starke Beschneidung

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    • Union fürchtet zu starke Beschneidung

      Nein, nicht von Jungen.
      Auch nicht von KInderrechten.

      Von Elternrechten!

      Bei den Kinderrechten, die die SPD ins Grundgesetz schreiben will, fürchtet die Union eine zu starke Beschneidung der Elternrechte. Trotzdem wird es wohl irgendeinen wachsweichen Kompromiss geben.


      Viel entgegenzusetzen hat die SPD dem nicht.


      Wobei dem größten Teil der SPD-Heuchler Kinderrechte 2012 auch ziemlich egal waren.

      Ein wachsweicher Kompromiss, klar - der auf keinen Fall zu einem Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jungen führen darf! *Brech*

      Ich vermute einen GG-Artikel in der Art:

      Auch sogar Kinder haben Rechte. Z.B. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Recht auf Leben haben sowohl Mädchen als auch Jungen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt für Mädchen uneingeschränkt, bei Jungen bezieht es sich auf alle Körperteile, außer der Penis-Vorhaut.


      Komiker-Nation? Nein, Politiker als Komiker. Tragikomiker.

      augsburger-allgemeine.de/polit…-Gesetzen-id58675696.html
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Kleine Rückblende - die Union und Kinderrechte

      1997 war die Union noch heftig gegen ein Recht auf gewaltfreie Erziehung

      1998, die damalige Familienministerin Claudia Nolte (CDU):


      Claudia Nolte schrieb:

      'Ich glaube, daß ein Klaps auf den Po schon 'mal sein muß'
      OK, kann sie haben, kann sie haben! ;)


      Anno 2000, als es um das Recht auf Gewaltfreie Erziehung ging (§1631 BGB):

      Ingrid Fischbach (CDU/CSU):


      Es muss aber auch ein Unterschied zwischen der Gewalt allgemein und der Gewalt im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern gemacht werden.
      Übersetzt (2012)


      Es muss aber auch ein Unterschied zwischen Körperverletzung allgemein und der Körperverletzung von Jungen durch die Eltern gemacht werden.


      Fischbach schrieb:

      Muss Gewalt hier nicht anders definiert werden als im Strafrecht?
      Übersetzt (2012)


      Muss Körperverletzung hier nicht anders definiert werden als im Strafrecht?


      Rolf Stöckl SPD schrieb:

      Wir wissen, dass Kinder, die Gewalt erleiden oder Gewalt
      zwischen den Eltern miterleben müssen, später zwei- bis

      dreimal so oft wie Kinder ohne solche Erfahrungen selbst
      zu Gewalttätern werden. Wir wollen diesen Teufelskreis
      durchbrechen.

      Das hattet ihr Sozen dann aber 2012 vergessen. Denn einen Jungen festzuschnallen und ihm mit einem Messer Schmerzen am Genital zuzufügen ist Gewalt. Und genau nichts anderes.

      Und es ist ein Täter-Opfer-Kreislauf. (Den Teufel wollen wir mal aus dem Spiel lassen)

      dipbt.bundestag.de/dip21/btp/14/14114.pdf#P.10888
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    • Ich seh das mit Grundrechten für Kinder inzwischen eher skeptisch. Das sie Kinder nicht vor Beschneidung schützen ist eh klar, da gibt es jetzt schon genug Grundrechte die damit kollidieren und ganz ohne Folgen. Religionsausübung steht über allem, sieht man auch jetzt in der Situation ja gut...
      Also für was das ganze?! Außer mehr Zugriff des Staates auf die Kinder. Sonst wüsste ich nichts, denn auch ein Kind ist jetzt schon ab Geburt ein Mensch mit Grundrechten.
    • aspect schrieb:

      Außer mehr Zugriff des Staates auf die Kinder
      Das ist eine schwierige Sache. Weil sich immer wieder, besonders in Sachen "sexueller Missbrauch" gezeigt hat, dass es in beide Richtungen erschreckende Fälle gibt. Sowohl von zu viel, als auch zu wenig Zugriff des Staates.

      Ich sehe das jetzt aber auch als "Alibi-Aktion". Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz hat sich ja auch nicht auf die krass religiös-diskriminierenden Ausnahmeregeln bezüglich der Betäubungspflicht beim Schlachten ausgewirkt. (Vor dem Gesetz sind alle gleich - denkste!)
      Dass diese diskriminierende Ungleichstellung von Schlachtern auch noch vom BVerfG abgesegnet wurde ist ein ein ziemlich übles Menetekel, falls der §1631d jemals vom BVerfG behandelt werden sollte, neben den jüngst vorgenommenen Besetzungen des Gerichts (Harbarth, Radtke) ;(

      Genau so eine Alibi-Aktion war der §226a StGB. Der noch nie zur Anwendung kam. Stattdessen werden zigtausend Jungen jedes Jahr "legalisiert" genitalverstümmelt. Er sollte zeigen: "Wir tun aber doch was gegen Genitalverstümmelung!"
      Ein Gesetz, das GM für alle möglichen Geschechter (auch dritte) unter Strafe stellt - und gut wär's gewesen.

      In Sachen religiös motivierte Genitalverstümmelung von Kindern sehe ich aber gar keine Grundrechtskollision. Hier geht es um die (potentiell auch negative) Religionsfreiheit des Kindes, nicht die der Eltern. Denn der Verlust ist endgültig und es geht um den Körper des Kindes, nicht um den Körper der Eltern. Den Eltern steht es ja frei, aus religiösen oder vermeintlich ästhetischen Gründen ihre Genitalien reduzieren zu lassen.
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    • aspect schrieb:

      So steht es nunmal geschrieben
      Wo? Im Deutschen Grundgesetz?

      Und wer hat's geschrieben?

      Gibt es Beweise dafür, dass sich jemand vor tausenden von Jahren mit 99 Jahren ohne Brille selbst beschnitten hat, das überlebt hat und dann mit seiner 90-jährigen Frau ein Kind gezeugt hat?

      Oder dass die Welt an sieben Tagen entstanden ist? Steht in dem selben Buch.

      Ist das - wie heißt es immer so schön "evidenzbasiert"?
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    • aspect schrieb:

      Aber die Religionsfreiheit steht halt im Grundgesetz
      Ich meine, dass Reinhard Merkel dazu mal ganz treffend gesagt hatte, sinngemäß: "Die Religionsfreiheit endet an der Nase des Anderen"

      Die Sache ist doch die: hätte der Gesetzgeber anerkannt, dass die Vorhaut sinnvolle Funktionen hat und in der Regel für den Besitzer mehr Vor- als Nachteile hat (weshalb sie die Evolution hervorgebracht hat), dass ihr Verlust in der Regel also einen Nachteil, einen Schaden für den Betroffenen darstellt - dann hätte der Gesetzgeber zumindest die Söhne von unreligiösen, oder katholischen oder evangelischen... Eltern schützen müssen.

      Ähnlich den religiösen Ausnahmebestimmungen im Tierschutz. Das wollte der Gesetzgeber aber nicht. Warum?
      Weil es unreligiöse Eltern gibt, die ihre Söhne aus "identitären" Gründen verstümmeln lassen.
      Und denen wollte der Gesetzgeber das auch erlauben.

      Und so ist man auf den Trick verfallen sich auf die "just in time" von der AAP gelieferten geänderten Empfehlungen zu berufen. Statt auf die Statements aller europäischen und vor allem der deutschen Kinderärztevereinigungen.
      Nämlich den Bullshit, dass die GM ja auch Vorteile haben könnte, und es deshalb den Eltern anheim gestellt werden müsste, darüber zu entscheiden.
      Im Rechtsausschuss wurde dann ja auch klar gestellt, dass der 1631d nicht mit "Religionsfreiheit" sondern mit "Elternrecht" zu begründen sei.

      Und so sind jetzt alle Eltern zur Genitalverstümmelung berechtigt. Aber nur bei Jungen.
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