Was "als religiös geboten" VERSTANDEN wird darf der Staat nicht verbieten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Was "als religiös geboten" VERSTANDEN wird darf der Staat nicht verbieten

      Hier geht es zwar um die Zurschaustellung religiöser Symbole durch Lehrkräfte in einer nicht-konfessionsgebundenen staatlichen Schule. Entscheidend ist aber, dass hier ein Gericht befindet, dass religiöses Recht vor weltlichem, demokratisch beschlossenen Recht kommt.
      (ein Kopftuch kann man immerhin ggf. auch ablegen, GM ist irreversibel)

      ...auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist“, sei die Berliner Regelung ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit“
      „Eine multireligiöse Stadt muss das aushalten
      Und kleine Jungen müssen das dann auch aushalten. Es geht nur noch ums Aushalten und ums Müssen. Demnächst dann wohl auch kleine Mädchen. Wenn's halt religiös vorgeschrieben ist. Es muss noch nicht mal "verpflichtend" sein, es reicht schon, wenn es von irgendwelchen Eltern als "verpflichtend verstanden" wird.
      D.h. Eltern können sich das selbst definieren. "Wir verstehen das aber als religiös verpflichtend, basta!"

      Warten wir mal ab, wenn vermehrt Bohra oder Malaysier einwandern.... =O

      cicero.de/innenpolitik/bundesa…nke-verfassungsbeschwerde
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Lt. Verfassung sind weltanschauliche Gemeinschaften Religionsgemeinschaften gleichgestellt.
      Man darf also gespannt sein, was für Symbole Lehrkräfte bestimmter Weltanschauungen demnächst als "weltanschaulich verpflichtend" empfinden im Unterricht zu tragen. 8o

      Wird der Staat dann mit der Erbsensortiererei anfangen: die (vom Staat so empfundenen) guten Religionen/Weltanschauungen ins Töpfchen, die schlechten Religionen/Weltanschauungen ins Kröpfchen? Oder wie?

      Das Bundesarbeitsgericht hat sich erlaubt die Schleusen zu öffnen.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot
      Mit der Einstellung kann man für alles Verständnis haben. Auch für 74 Peitschenhiebe für eine Frau, die auf einem Foto kein Kopftuch trug. Wie jetzt im Iran.

      Da ist die Empörung groß. Zu Recht.
      Aber das Bundesverfassungsgericht hat viel Verständnis für dieses religiöse Symbol der Unterdrückung von Frauen

      Richtig, Frauen darf man nicht weh tun. Und das Haupthaar von Frauen ist nicht gemeingefährlich.


      Und kleinen Jungen? Der Bundestag sagte: Nur zu! Fügt ihnen ruhig Schmerzen, fügt ihnen ruhig eine Lektion, eine lebenslang nachwirkende Präventiv-Körperstrafe zu, auf dass sie niemals vom rechten Glauben abfallen!

      rp-online.de/politik/ausland/i…em-kopftuch_aid-104624355

      Und als nächstes dann Lehrer mit einem Nudelsieb auf dem Kopf...
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht