Hier geht es zwar um die Zurschaustellung religiöser Symbole durch Lehrkräfte in einer nicht-konfessionsgebundenen staatlichen Schule. Entscheidend ist aber, dass hier ein Gericht befindet, dass religiöses Recht vor weltlichem, demokratisch beschlossenen Recht kommt.
(ein Kopftuch kann man immerhin ggf. auch ablegen, GM ist irreversibel)
D.h. Eltern können sich das selbst definieren. "Wir verstehen das aber als religiös verpflichtend, basta!"
Warten wir mal ab, wenn vermehrt Bohra oder Malaysier einwandern....
cicero.de/innenpolitik/bundesa…nke-verfassungsbeschwerde
(ein Kopftuch kann man immerhin ggf. auch ablegen, GM ist irreversibel)
...auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist“, sei die Berliner Regelung ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit“
Und kleine Jungen müssen das dann auch aushalten. Es geht nur noch ums Aushalten und ums Müssen. Demnächst dann wohl auch kleine Mädchen. Wenn's halt religiös vorgeschrieben ist. Es muss noch nicht mal "verpflichtend" sein, es reicht schon, wenn es von irgendwelchen Eltern als "verpflichtend verstanden" wird.„Eine multireligiöse Stadt muss das aushalten“
D.h. Eltern können sich das selbst definieren. "Wir verstehen das aber als religiös verpflichtend, basta!"
Warten wir mal ab, wenn vermehrt Bohra oder Malaysier einwandern....
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Ex iniuria ius non oritur
Aus Unrecht entsteht kein Recht
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