Hatten wir das schon?
Die erste Instanz hatte die Klage abgeschmettert.
Evtl. gibt es sogar eine Rente
Revision ist nicht zugelassen.
Wenn die Zirkumzision aber bei einem kleinen, gesunden Jungen passiert und beide Eltern einwilligen, gibt es weder Schmerzensgeld noch Rente. Das verstehe mal einer.
rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035810
Die erste Instanz hatte die Klage abgeschmettert.
Da ein Heileingriff erst durch die Einwilligung
gerechtfertigt wird und diese eine ausreichende Aufklärung voraussetzt,
muss im Arzthaftungsprozess grundsätzlich der Arzt darlegen und ggf.
beweisen, dass er den Patienten in genügendem Maße über die Risiken des
Eingriffs informiert hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR
289/03 -, NJW 2005, 1716, 1717).
Im Streitfall fehlt es - entgegen der Ansicht des Landgerichts - an einer hinreichenden Einwilligung.
Bei einer radikalen Zirkumzision handelt es sich keineswegs um einen lediglich geringfügigen Eingriff (a. A. Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 630d, Rdnr. 39), was sich zum einen aus den hier unstreitig eingetretenen Folgen der Operation (vgl. auch die in dem Fall des LG Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004 - 4 O 11/02 -, juris, geschilderten Folgen der Beschneidung) und zum anderen aus dem Umstand ergibt, dass eine Beschneidung nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2007 - 4 W 12/07 -, NJW 2007, 3580, 3581; Sonnekus, JR 2015, 1, 10; Putzke, in: ders. u. a. (Hrsg.), Strafrecht zwischen System und Telos, Festschrift für Rolf Dietrich Herzberg, 2008, S. 669, 678 f.).
Schmerzensgeld, weil die Mutter nicht eingewilligt hatte. Ohne, dass dem Arzt Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnten.Die hier in Rede stehende Operation fällt in die zweite der beschriebenen Kategorien (ärztliche Eingriffe schwererer Art mit nicht unbedeutenden Risiken), da es sich nicht um einen bloßen „Routinefall“ im Sinne der obigen Abgrenzung handelt
Evtl. gibt es sogar eine Rente
Revision ist nicht zugelassen.
Wenn die Zirkumzision aber bei einem kleinen, gesunden Jungen passiert und beide Eltern einwilligen, gibt es weder Schmerzensgeld noch Rente. Das verstehe mal einer.

rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035810
There is no skin like foreskin