Unser liebes Gesundheitswesen

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    • Unser liebes Gesundheitswesen

      Da wundert dich nix mehr:


      Der Verdacht der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit wiegt doppelt schwer angesichts der exponierten Stellung, die sich der Dreiundfünfzigjährige in den vergangenen Jahren als Fachmann auf seinem Gebiet erarbeitet hatte. Er galt unter Kollegen als besonders korrekt und fleißig, er trat als Referent bei Krankenkassen und Berufsverbänden auf.
      Der Oberstaatsanwalt soll allein in den vergangenen fünf Jahren rund 2.400.00 Euro an Schmiergeld erhalten haben.
      Ebenso wie der 54 Jahre alte Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Zweck hauptsächlich das Erstellen von Gutachten für Justizbehörden war.
      faz.net/aktuell/rhein-main/fra…onsverdacht-16882703.html
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Vor allem auch in Gutachter in medizinischen Angelegenheiten:

      Zu der Art der Gutachtertätigkeit äußert sich die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht. Nach Informationen der F.A.Z. aus Medizinerkreisen geht es um die Überprüfung von Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung
      Vielleicht auch wegen sog. "Phimose-Operatonen"? Es ist ja etwas auffällig, dass die in nur fünf Jahren um 30% zugenommen hatten.

      "Wer gut schmiert, der gut fährt!" Staatsanwalt und Gutachter, das ideale Tandem.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • brokendream schrieb:

      Denke es geht um Strafverfahren. Und wieviel Beschneidungsprozesse haben in den letzten 10 Jahren stattgefunden? Vielleicht 10 Stück?
      Das kann man so nicht sagen, da zum einen keine Statistik darüber geführt wird und zum anderen man zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden muss. Ich denke mal dass zivilrechtlich mit Sicherheit einige Prozesse gelaufen sind, dann gibt es noch den Familienrechtlichen Bereich, wo es auch keine Statistiken gibt. Zwar kein ein volljähriger Junge im Regelfall strafrechtlich nicht mehr den Arzt belangen, da im Regelfall die Verjährung eingetreten ist bzw die Beschneidung legal war, jedoch besteht die Möglichkeit die Eltern vor dem Familiengericht auf Schmerzensgeld zu verklagen, wenn die Beschneidung der Fürsorgepflicht widersprochen bzw. eine Verletzung der elternliche Sorge vorlag. Da scheint es einige Verfahren gegeben zu haben. Genaugenommen gibt es hier eigentlich täglich Prozesse vor dem Familiengericht. Meist geht es da aber dann um Schadensersatzensprüche des erwachsenen Kindes gegen seine Eltern wegen finanziellen Angelegenheiten ( z.B. Schadensersatzansprüche gegen Dritte nicht durchgesetzt, das Geld des Kindes verjubelt usw. ).