Male and Female Genital Cutting: Between the Best Interest of the Child and Genital Mutilation

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    • Male and Female Genital Cutting: Between the Best Interest of the Child and Genital Mutilation

      Prof. Kai Möller schrieb:

      In the UK, male genital cutting is in principle legal and may even be ordered by a court, whereas female genital cutting is a criminal offence. The coherence of this approach was recently questioned by Munby P in Re B and G (children) (No 2); the present article continues this inquiry and demonstrates that the justifications that the courts have provided for the differential treatment of male and female cutting—relating to the harm involved in the respective practices, possible medical benefits of male cutting, the absence of a religious motivation with regard to female cutting, and patriarchal power structures enabling female but not male cutting—are insufficient. It proposes a different foundation for the categorical rejection of female genital cutting and argues that such practices are wrong as a matter of principle. This provides a convincing basis for the rejection of all forms of female genital cutting, including comparatively mild ones such as ritual nicks, and furthermore leads to the conclusion that male cutting, too, must be regarded as categorically impermissible.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Der Artikel von Kai Möller war schon vor einiger Zeit angekündigt worden, und ich habe mit Spannung darauf gewartet.
      Meine Erwartungen wurden noch übertroffen! Hervorragend!
      Analytisch klar, mit messerscharfer Logik zerlegt Möller die Argumente der BGM-Rechtfertiger.

      Ein langer Text. Viele Menschen haben heute leider nicht mehr das Konzentrationsvermögen und/oder die Geduld einen Text solcher Länge vom Anfang bis zum Ende zu lesen. Das würde man sich aber nicht zugeben, man sagt sich dann lieber "leider fehlt mir im Moment die Zeit" - eine Ausrede, die man natürlich täglich wiederholen kann. Aber es lohnt sich den Artikel komplett zu lesen!

      Obschon der Artikel auf die juristischen Gegebenheiten im Vereinigten Königreich abhebt, trifft die Argumentation auch auf Deutschland zu.
      Man möchte diesen Artikel den 434 Kinderverrätern von 2012 zukommen lassen - aber würden die auch nur eine Zeile davon lesen?
      Wer möchte schon an seine eigene Schande erinnert werden? Und wenn sie erinnert werden, dann werden kniesehnenreflexartig die abgedroschenen Phrasen von 2012 aus der Kiste mit den Standard-Textbausteinen gezogen, gerne wird dazu noch "Antisemitismus!!!" und "Fremdenfeindlichkeit!!!" geblökt. Für die ist das Thema "gegessen" und Möller für die vermutlich ein "ewig Gestriger" im "bunten, vielfältigen und toleranten" (außer gegenüber kleinen Jungen) Multi-Kulti-Land. So einfach kann man es sich machen, aber - man wird auf Dauer nicht mit dieser schizophrenen Situation "Anscheinsjungen, etc..." durchkommen.

      Der Artikel von Möller müsste doch eigentlich auch dem hpd eine Rezension wert sein?

      Einige Anmerkungen habe ich:

      Was die angeblichen "Health benefits" angeht, hätte Möller noch anführen können, dass die behaupteten und fraglichen präventiven Wirkungen erst im Erwachsenenalter greifen, und die Abwägung des Kosten/Nutzen/Schaden/Risikoverhältnisses solche irreversiblen Maßnahmen daher dem BETROFFENEN überlassen werden muss.


      Was die "Health Benefits" der Mädchen"beschneidung" angeht - man kann darauf wetten, wären die "milderen Formen" derselben in den USA verbreitete Praxis, würde eine Vielzahl von Ärzten dort gut an denselben verdienen, wäre sie seit langer Zeit ein wichtiges religiöses Ritual dortiger Minderheiten - dann gäbe es garantiert haufenweise "wissenschaftliche Studien" die den präventiven Nutzen dieser Prozedur belegten.
      Z.B. gegen Vulvakrebs, Vulvitis, Lichen sclerosis, allg. Harnwegsinfektionen....

      "Wie amerikanische Wissenschaftler herausgefunden haben..."

      Jede Wette!

      Was die "patriarchalische Zuweisung eines niedrigeren Status" durch GGM angeht, kann man argumentieren, dass falls das überhaupt zutrifft, mit BGM eine "patriarchalische Zuweisung eines höheren Status" erfolgte. Ergo wäre beides Mist.

      Und das "unfit for marriage" trifft eben auch für beide Geschlechter zu, wie wir von Nelson Mandela bzgl. der Xhosa wissen.

      The point is that we do not usually allow parents to modify the bodies of their children in the absence of medical necessity.

      Das ist zumindest in D leider nicht so. Der Gesetzentwurf, der Kinder vor Schönheitsoperationen schützen sollte blieb in der Schublade. Tja, warum wohl? ;)

      Nun hat man sich immerhin aufgerafft, intersexuelle Kinder besser zu schützen - aber mit einer hinterfotzigen Zusatzklausel - eine GM soll in Form einer VA erlaubt sein, wenn die Eltern der Meinung sind, dass es sich bei dem intersexuellen Kind um einen Jungen handelt "Anscheinsjunge".


      Wo ich mich etwas schwer tue, ist die Differenzierung zwischen Otopexie und GM. Otopexie soll erlaubt sein, um das Kind vor "Bullying" zu schützen, BGM aus dem selben Grund aber nicht?
      Jeder Mensch hat ein Recht auf seine abstehenden Ohren. Und ein Recht, diese selbstbestimmt modifizieren zu lassen.
      Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Genitalien, so, wie sie sind. Und ein Recht, diese selbstbestimmt modifizieren zu lassen. Und niemand hat ein Recht, einen anderen wegen seiner Ohren oder seiner Genitalien zu hänseln.
      Die Kernfrage ist die Zustimmungsfähigkeit des Betroffenen.

      it is wrong as a matter of principle to ‘trade’ a part of the child’s genitals for another supposed benefit.

      Kann man so generell nicht sagen. Wenn da Knochenkrebs im Unterschenkel ist, darf man, ja muss man sogar den Unterschenkel für das Überleben des Kindes opfern. Der Tod wäre ein weitaus schwerwiegenderer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

      Vielen Dank an Kai Möller für diese Ausarbeitung!
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • secularism.org.uk/news/2020/07…-indefensible-says-expert

      die-betroffenen.de/blog/aktuel…tiken-an-anderen-kindern/

      siehe die 11 Zitierungen:

      researchgate.net/publication/3…ld_and_Genital_Mutilation

      Sehr enttäuschend, dass dieser herausragende Artikel (der leider, leider nicht "open access" ist, aber der Gang in die Uni-Bibliothek lohnt sich) in den Medien überhaupt keine Resonanz fand! ?(

      (Der Artikel ist immer noch frei zugänglich! academic.oup.com/ojls/article/…ef-4dcc-9aee-6a8ec4bc0b0f)

      Der Jurist Professor Kai Möller ist an einer Londoner Hochschule tätig. Im deutschen universitären Betrieb würde er sich mit diesem Artikel nicht beliebt machen.
      Hier hört man lieber den jungen-empathielosen Mist von Tatjana Hörnle oder Heinz-Jürgen Voß. (Und Voß darf auch noch zwei Kapitel im sog. "Männergesundheitsbericht" schreiben! *Brech* )
      Da hätte man besser Kai Möller genommen.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht