Recht auf Religionsfreiheit vs. Recht auf körperliche Unversehrtheit

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    • Recht auf Religionsfreiheit vs. Recht auf körperliche Unversehrtheit

      Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und in Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften sollen der Verabredung zufolge ebenso untersagt...

      Das ist ein sehr einschneidender staatlicher Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit (allerdings finden vielerorts bereits auf Betreiben der Kirchen keine Gottesdienste mehr statt)

      Mal so, mal so halt
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Rituelle Vorschriften außer Kraft

      Wenn es darum geht, die Gesundheit zu schützen

      Einen Minjan brauche es auch nicht, um Beschneidungen oder Begräbnisse durchzuführen. Diese beiden Ereignisse müssen allerdings auch in der momentanen Situation entweder sofort (das Begräbnis) oder am achten Tag nach der Geburt eines Buben (die Beschneidung) abgehalten werden. Eine Bris kann aber auch in kleinstem Kreis in der Wohnung der Familie des Babys vorgenommen werden, betont Rabbiner Hofmeister, der selbst Beschneidungen durchführt.
      Interessenkonflikt?

      wienerzeitung.at/meinung/blogs…hriften-ausser-Kraft.html
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.