Thomas Fischer schrieb:
Zur Religionsfreiheit könnte man jetzt, in einem kühnen thematischen Ausfallschritt, einmal mehr auf die ziemlich abwegige, ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis für Eltern zu sprechen kommen, ihren männlichen Kindern gegen deren Willen die Penisvorhäute abschneiden zu lassen, entweder damit sie später einmal in den Himmel kommen oder damit sie genauso schön aussehen wie der Papa und der Opa, oder einfach so, ohne Grund. Denn das Erfordernis eines Grundes wäre seinerseits ein Verstoß gegen die Verfassungsgarantie der Religionsfreiheit, also des Habendürfens eines subjektiv wichtigen Grundes. Wem das irgendwie verknotet vorkommt, der irrt sich nicht. Bei dieser Gelegenheit könnte man übrigens auch noch einmal auf die skandalöse Tatsache hinweisen, dass das Verstümmeln weiblicher Genitalien (in § 226a StGB) mit einer (besonders) hohen Strafe bedroht ist (aber faktisch nicht verfolgt wird), das Verstümmeln männlicher Genitalien (das ja nicht nur Beschneidung sein muss) aber nicht.
Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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