So fing das ja 2007 bzgl. des männlichen Geschlechts auch an....
tandfonline.com/doi/abs/10.2989/16085906.2019.1637913
tandfonline.com/doi/abs/10.2989/16085906.2019.1637913
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.