Heute sind nun schon sechs Jahre vergangen, seit der § 1631d BGB den Bundestag passiert hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich stellvertretend an zwei Hauptverantwortliche erinnern, die dieses Gesetz auf den Weg brachten:
- Frau Angela Merkel: "Wir machen uns zur Komikernation!"
- Frau Leutheusser-Schnarrenberger: "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten. Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. "
tagesspiegel.de/politik/koerpe…cht-strafbar/7181098.html
Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist übrigens Mitglied eines Beirats, bei dem es um das "Recht auf digitales Vergessenwerden" geht. Ob die Kinder oder Männer, die aufgrund der Gesetzesvorlage der ehemalige Justizministerin zwangsbeschnitten wurden, tatsächlich einmal vergessen werden, dass sie und die 434 JA-Sager im Bundestag ohne Not über ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit entschieden haben, wird sich zeigen.
Ich möchte jedenfalls heute wenigstens an diese beiden Frauen erinnern, damit auch nach deren Eintritt in den Ruhestand niemals vergessen wird, dass sie es waren, die hier im Bereich der Legislativen bei jeder Zwangsbeschneidung symbolisch das Skalpell in der Hand haben und somit auch symbolisch das Blut der Opfer an ihren Händen tragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich stellvertretend an zwei Hauptverantwortliche erinnern, die dieses Gesetz auf den Weg brachten:
- Frau Angela Merkel: "Wir machen uns zur Komikernation!"
- Frau Leutheusser-Schnarrenberger: "Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten. Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. "
tagesspiegel.de/politik/koerpe…cht-strafbar/7181098.html
Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist übrigens Mitglied eines Beirats, bei dem es um das "Recht auf digitales Vergessenwerden" geht. Ob die Kinder oder Männer, die aufgrund der Gesetzesvorlage der ehemalige Justizministerin zwangsbeschnitten wurden, tatsächlich einmal vergessen werden, dass sie und die 434 JA-Sager im Bundestag ohne Not über ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit entschieden haben, wird sich zeigen.
Ich möchte jedenfalls heute wenigstens an diese beiden Frauen erinnern, damit auch nach deren Eintritt in den Ruhestand niemals vergessen wird, dass sie es waren, die hier im Bereich der Legislativen bei jeder Zwangsbeschneidung symbolisch das Skalpell in der Hand haben und somit auch symbolisch das Blut der Opfer an ihren Händen tragen.
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)