verfassungsblog.de/postgender-…in-recht-ohne-geschlecht/
"Gibt es überhaupt noch rechtliche Gründe, die eine personenstandsrechtliche Festschreibung des Geschlechts rechtfertigen können?"
Naja, wenn man unbedingten Wert darauf legt, dass Kinder mit Penis (und nur diese) weiter schutzlos gestellt sein müssen gegen Genitalverstümmelungen, dann schon. Nur ist das ein rechtlicher Grund?
Seltsamerweise ist Frau Dr. Völzmann dieser Punkt entgangen. Wie kann das sein? Schließlich ist das der einzige Fall in deutscher Gesetzgebung, wo explizit Rechte nach äußerem Genital zugeordnet werden.
Dementsprechend müsste es eigentlich der erste Punkt sein, der ins Auge fällt.
"Ein Recht ohne Geschlecht" muss ja der absolute Albtraum sein für alle MGM-Ideolog*innen.
Und für alle, denen Mädchen- und Frauenrechte am Herzen liegen. Dann wird es nämlich im schlimmsten Sinne spannend.
"Gibt es überhaupt noch rechtliche Gründe, die eine personenstandsrechtliche Festschreibung des Geschlechts rechtfertigen können?"
Naja, wenn man unbedingten Wert darauf legt, dass Kinder mit Penis (und nur diese) weiter schutzlos gestellt sein müssen gegen Genitalverstümmelungen, dann schon. Nur ist das ein rechtlicher Grund?
Seltsamerweise ist Frau Dr. Völzmann dieser Punkt entgangen. Wie kann das sein? Schließlich ist das der einzige Fall in deutscher Gesetzgebung, wo explizit Rechte nach äußerem Genital zugeordnet werden.
Dementsprechend müsste es eigentlich der erste Punkt sein, der ins Auge fällt.
"Ein Recht ohne Geschlecht" muss ja der absolute Albtraum sein für alle MGM-Ideolog*innen.
Und für alle, denen Mädchen- und Frauenrechte am Herzen liegen. Dann wird es nämlich im schlimmsten Sinne spannend.