Ist natürlich ganz schlimm so was.
Da sieht jeder sofort ein, dass Religionsfreiheit nicht unbeschränkt gelten kann. Schließlich ist da ja eine Frau betroffen. Wenn aus dem fehlenden Handschlag mal kein Trauma oder gar lebenslange sexuelle Missempfindungen resultieren!
presseportal.de/blaulicht/pm/117715/3892869
Da sieht jeder sofort ein, dass Religionsfreiheit nicht unbeschränkt gelten kann. Schließlich ist da ja eine Frau betroffen. Wenn aus dem fehlenden Handschlag mal kein Trauma oder gar lebenslange sexuelle Missempfindungen resultieren!
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Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.