Marlies Krämer fühlt sich nämlich durch die Bezeichnung "Kontoinhaber" (12 Zeichen) "nicht angesprochen". Es müsse "Kontoinhaber und Kontoinhaberinnen" (31 Zeichen) heißen. (es gibt ja jetzt auch ein "drittes Geschlecht", da kommt noch eine Buchstabenlawine auf uns zu "Kontoinhaber, Kontoinhaberinnen und Kontoinhabdrittgeschlechtler").
Im Englischen ist ja noch viel schlimmer, da heißt "men" gleichzeitig "Männer" und Menschen!. Und "mankind" "Menschheit", nicht etwa womankind.
Das hat Frau Krämer jetzt im zarten Alter von 80 Jahren plötzlich festgestellt. Bis lang war anscheinend noch keine Frau auf die Idee gekommen, dass sie kein Konto eröffnen könnte, weil da "Kontoinhaber" und nicht "Kontoinhaber oder Kontoinhaberin" auf dem Formular steht.
Krämer ist jetzt durch drei Instanzen gerasselt (Prozesskostenhilfe? Kann ja nicht ganz billig gewesen sein), nun will sie vor das BVerfG ziehen.
Gut, dass wir das BVerfG haben, und diese wichtige Frage endlich geklärt wird!
Was allerdings die Frage aufwirft, ob das BVerfG nicht gnädigerweise auch mal klären könnte, warum Mädchen vor Genitalverstümmelung geschützt sind, und Jungen nicht. Wieso der Gesetzgeber sich erdreisten kann, ein Gesetz zu verabschieden, das gröblichst gegen insgesamt neun Artikel der Verfassung verstößt - und das BVerfG duckt sich weg "geht uns doch nichts an".
Weil, das BVerfG hat nämlich eine ganz tolle, windelweiche Ausrede - die Babys und Kleinkinder, die klagen doch überhaupt nicht! Die brüllen vielleicht vor Schmerzen, aber die Klage muss in Schriftform eingereicht werden - ätsch-bätsch!
Aber der §1631d ist eine Zeitbombe für das Bundesverfassungsgericht. Die erste Klage, die nicht mehr formal abgebürstet werden kann wird kommen, so sehr sich die Richter auch winden. Es ist ganz klar ein Spiel auf Zeit, dass da gespielt wird.
Man hofft (war das nicht die Schnarre mit der "normativen Kraft des Gesetzes"?), dass der 1631d in der Zwischenzeit die öffentliche Meinung dreht, dass Genitalverstümmelung etwas "normales" ist. Ein zynisches Spiel auf Zeit, auf Kosten der Kinder.
Im Englischen ist ja noch viel schlimmer, da heißt "men" gleichzeitig "Männer" und Menschen!. Und "mankind" "Menschheit", nicht etwa womankind.
Das hat Frau Krämer jetzt im zarten Alter von 80 Jahren plötzlich festgestellt. Bis lang war anscheinend noch keine Frau auf die Idee gekommen, dass sie kein Konto eröffnen könnte, weil da "Kontoinhaber" und nicht "Kontoinhaber oder Kontoinhaberin" auf dem Formular steht.
Krämer ist jetzt durch drei Instanzen gerasselt (Prozesskostenhilfe? Kann ja nicht ganz billig gewesen sein), nun will sie vor das BVerfG ziehen.
Gut, dass wir das BVerfG haben, und diese wichtige Frage endlich geklärt wird!
Was allerdings die Frage aufwirft, ob das BVerfG nicht gnädigerweise auch mal klären könnte, warum Mädchen vor Genitalverstümmelung geschützt sind, und Jungen nicht. Wieso der Gesetzgeber sich erdreisten kann, ein Gesetz zu verabschieden, das gröblichst gegen insgesamt neun Artikel der Verfassung verstößt - und das BVerfG duckt sich weg "geht uns doch nichts an".
Weil, das BVerfG hat nämlich eine ganz tolle, windelweiche Ausrede - die Babys und Kleinkinder, die klagen doch überhaupt nicht! Die brüllen vielleicht vor Schmerzen, aber die Klage muss in Schriftform eingereicht werden - ätsch-bätsch!
Aber der §1631d ist eine Zeitbombe für das Bundesverfassungsgericht. Die erste Klage, die nicht mehr formal abgebürstet werden kann wird kommen, so sehr sich die Richter auch winden. Es ist ganz klar ein Spiel auf Zeit, dass da gespielt wird.
Man hofft (war das nicht die Schnarre mit der "normativen Kraft des Gesetzes"?), dass der 1631d in der Zwischenzeit die öffentliche Meinung dreht, dass Genitalverstümmelung etwas "normales" ist. Ein zynisches Spiel auf Zeit, auf Kosten der Kinder.
There is no skin like foreskin