Wenn nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation weltweit rund 200 Millionen Frauen, Jugendliche und weibliche Kinder von Genitalverstümmlung betroffen sind, fehlt die an so vielen anderen Stellen geforderte, gesundheits- und sozialpolitisch begründete Gender-Neutralität.
aerzteblatt.de/forum/122731
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.