Wahnsinn, und das in der ZEIT!Religiöse Gebote können es ebenso wenig rechtfertigen, Kinder, die noch nicht religionsmündig sind, körperlich zu verletzen. Deswegen bleibt das "Beschneidungsgesetz", das der Bundestag 2012 verabschiedete, ein Unding. Der richtige Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre es, eine Beschneidung erst ab der Volljährigkeit des Betroffenen zuzulassen, egal ob es sich um Muslime oder Juden handelt.
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Die Genitalien von Kindern sind nicht für die Bedürfnisse von Erwachsenen da