Mit einem Kapitel "Genitalbeschneidung - patriarchalische Loyalität statt Bindung" (ab S. 201)
v-r.de/de/maennliche_sexualitaet_und_bindung/t-0/1094853/
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Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.