Das Beschneidungsforum ist eine von intaktiv e.V. betriebene Austauschplattform für direkt oder indirekt von Beschneidung betroffene Menschen. Außerdem können sich hier Menschen aktiv einbringen, die sich für das Thema Vorhautamputation interessieren.
Hier sollen insbesondere Männer zu Wort kommen, die von ihrer Beschneidung negativ betroffen sind, oder eine vom Arzt gestellte Diagnose bekommen haben und sich über die Auswirkungen informieren möchten, aber auch Frauen, die durch die Beschneidung ihres Partners in Mitleidenschaft gezogen sind. Da dies heikle Themen sind, sind hier Pseudonyme durchaus üblich.
Auch wollen wir versuchen, Eltern über Alternativen zu informieren, da Ärzte oft viel zu schnell zum Skalpell greifen.
Menschen, die mit ihrer Beschneidung zufrieden sind, sollen hier nicht angesprochen werden. Sollten solche Personen in diesem Forum negativ Betroffene verhöhnen, sich über sie lustig machen oder sonst irgendwie niedermachen, werden diese Beiträge sehr schnell von uns gelöscht und die User wenn nötig auch gesperrt. Wie schnell, hängt vom Vergehen ab.
In gleichem Maße dulden wir auf dieser Seite keinerlei antisemitisches, muslimfeindliches oder rassistisches Gedankengut oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Beiträge diesen Inhalts werden gelöscht und die Verfasser können blockiert werden. Wir verstehen uns als Menschenrechtler und setzen uns für eine weltoffene, pluralistische Gesellschaft ein, in dem das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen eine zentrale Funktion einnimmt.
Aber (so weit ich das sehe) wie immer: rein selbstorganisiert, abseits der Futtertröge etablierter Politik und ohne breite Unterstützung durch diese. Die ist weiter vollauf damit beschäftigt bestimmter religiöser Klientel Sonderrechte zu verschaffen.
Schmidt-Salomon ist sicherlich Wasser auf die Mühlen derer, die sagen die BGM.-Gegner sind doch alles Religionshasser und wollen am Ende allen die Religion verbieten.
Ich bin mal gespannt auf den Abschnitt über "Beschneidung" (nach meiner Auffassung eine verharmlosende Wortwahl) der offenbar noch in der Mache ist:
Ein Kindesgrundrecht ist in Art. 6 II GG nicht mitenthalten. Kinder haben aber eigene Grundrechte, die von den Erziehungsberechtigten treuhänderisch zu beachten sind. Das ist in der Frage der Beschneidung (s. dort) von Bedeutung.
Die Frage der Beschneidung wird in einem eigenen Artikel behandelt.
Gesellschaftlich und juristisch sowie medizinisch heftig umkämpft ist seit einem Urteil des Landgerichts Köln von 2012 die Frage der Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen im Säuglings- und Kindesalter, die auch nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag Ende 2012 nicht verstummt ist. Auf den gesonderten Artikel hierzu wird verwiesen.
Viel diskutiert wurde es bezüglich der männlichen Beschneidung (s. dort).