Im Zweifelsfall reicht es also aus, die Unterlagen verschwinden zu lassen.
justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…1_16_Urteil_20170509.html

justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…1_16_Urteil_20170509.html
Ich hätte bitte gerne den Namen von diesem Drecksack. Was er da verfasst hat war ein definitives Gefälligkeitsgutachten. Er hat einen Meineid geleistet, denn er hat geschworen, sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Erstes hat er ganz klar widerlegt, letzteres ist ihm deswegen ganz offensichtlich abzusprechen!OLG Hamm schrieb:
Der Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass eine solche Therapie als Alternative in Betracht kommt, es aber nicht fehlerhaft ist, eine Circumcision ohne vorherige Salbentherapie durchzuführen. Denn die Salbentherapie hat langfristig nur in 30 % aller Fälle Erfolg.
Ach tatsächlich? AMERIKANISCHE Studien? Unbehandelte Phimose? Wo zu dieser Zeit nahe 100% aller amerikanischen Jungs schon direkt nach der Geburt beschnitten wurden? Wie viele Fälle unbehandelter Phimose, die dann a) klinisch untersucht und b) auch tatsächlich noch Peniskrebs bekommen haben, mögen das wohl gewesen sein??? LÄCHERLICH Und sowas nennt sich nach bestem Wissen und Gewissen??OLG Hamm schrieb:
Der Sachverständige hat überzeugend dargelegt, dass seit Jahrzehnten aufgrund amerikanischer Studien bekannt ist, dass in etwa 98 % der später entstandenen Peniskarzinome zuvor eine unbehandelt gebliebene Phimose vorgelegen hat.
Idioten! Umgekehrt wird ein Schuh draus! Der Kläger macht geltend, dass das NICHTvorhandensein einer erkennbaren und reaktionspflichtigen Erkrankung übersehen worden ist, was dazu führte, dass er des sensibelsten Teils seines Penis beraubt wurde, obwohl es nicht krank war. Seit wann schneidet man gesunde Körperteile ab ohne dafür bestraft zu werden? Ach ja richtig... seit dem 29. 10. 2012.OLG Hamm schrieb:
[...]Eine pathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes war nicht zu fordern.
[...]
Der Kläger macht nicht geltend, dass eine dadurch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erkennbare und reaktionspflichtige Erkrankung bei ihm übersehen worden ist.
Bitte WAS??OLG Hamm schrieb:
Zumindest durfte der Operateur von einer Einwilligung auch des Vaters ausgehen. Denn der Arzt darf jedenfalls in Routinefällen davon ausgehen, dass der mit dem Kind beim Arzt erscheinende Elternteil ermächtigt ist, die Einwilligung in die ärztliche Behandlung für den abwesenden Elternteil mitzuerteilen, worauf der Arzt vertrauen darf, solange ihm keine entgegenstehenden Umstände bekannt sind.
Ein Bagatelleingriff. Ja klar, "nur" das berühmte Stückchen Haut, nicht wahr? Seit wann ist es ein Bagatelleingriff, einem Kind etwas von seinem Körper unwiederbringlich ABZUSCHNEIDEN? Wo leben wir denn verdammt nochmal?OLG Hamm schrieb:
Der Sachverständige hat die Circumcision aus medizinischer Sicht als Bagatelleingriff bewertet . Es liegt dann ein Routinefall i.S.d. Rechtsprechung vor, so dass die Erklärung der Mutter allein ausreichte.
Richtig! Keine! So ist "aufgeklärt" worden. Nicht einmal über die angeblichen 30% der Salbentherapie. Die hat man praktischerweise direkt mal vorenthalten. Hätte ja die Gefahr bestanden, dass die Mutter vielleicht lieber noch nach diesem 30%igen Grashalm greift, anstatt ihrem Sohn lebenslang etwas von seinem Geschlechtsteil wegschneiden und damit den Arzt sich bereichern zu lassen... nicht?OLG Hamm schrieb:
Über die Behandlungsalternativen ist hinreichend aufgeklärt worden.
Oh doch, das war sie! Mit (angeblich) 30% bestand eine Chance von 1:3 dass der Junge KEINE Operation und damit keinen Verlust eines Körperteils bedurft hätte! Der Herr Doktor hat einen hippokratischen (habe ich das richtig geschrieben?) Eid geleistet, jedweden Schaden von seinem Patienten fern zu halten und stets nur sein Wohl im Blick zu haben. Sein Wohl ja? Sein Wohl, ihm nicht einmal eine Chance von (angeblich) 1:3 zu gönnen, "ganz" zu bleiben, wie die Natur es vorgesehen hat?OLG Hamm schrieb:
Ohnehin hätte es nach Auffassung des Senates einer Aufklärung über die Möglichkeit der Salbentherapie nicht bedurft, weil diese aus den oben genannten Gründen keine echte Behandlungsalternative im Sinne der Rechtsprechung dargestellt hat. Mangels hinreichender Erfolgsaussichten war sie nicht gleichermaßen indiziert.
Ach was? Der Herr Richter erklärt die Anwendung des Personensorgeparagrafen 1627 BGB mal kurzerhand für überflüssig (noch dazu die Anwendung durch ÄRZTE im Falle einer AMPUTATION) und die Sache soll keine grundsätzliche Bedeutung haben???OLG Hamm schrieb:
Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.
Genau das!unbekannter Autor schrieb:
Ein männliches Opfer wird bis heute nicht als Opfer, sondern lediglich als Versager in seiner Männlichkeit wahrgenommen und verspottet.
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Guy schrieb:
Maria wird uns sagen, ob und wie man an das Urteil rankommt. Die leistung dieses "Schlechtachters" gehört mit seinem Namen veröffentlicht.
Sein Gewissen wird ihn schützen, nachdem es mit seinem Wissen nicht weit her ist.
Hickhack schrieb:
Hat noch niemand versucht eine Zivilklage auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung anzustrengen?
Guy schrieb:
Maria wird uns sagen, ob und wie man an das Urteil rankommt. Die leistung dieses "Schlechtachters" gehört mit seinem Namen veröffentlicht.
Sein Gewissen wird ihn schützen, nachdem es mit seinem Wissen nicht weit her ist.