Beschneidungstourismus findet weiterhin statt:
tagesanzeiger.ch/zuerich/regio…der-mutter/story/12504854Die in der Schweiz erfolgte Obhutszuteilung an die Mutter habe die elementarsten Rechte des Vaters verletzt, beispielsweise dadurch, dass ihm verboten worden sei, mit den Kindern nach Tunesien zu reisen, oder weil die Mutter ihre Zustimmung zur Beschneidung der Kinder nicht gab.
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.