Junge Liberale

    • Junge Liberale

      Sag mal liebe Leute habt Ihr das überhaupt mitbekommen, was Ava gepostet hat???

      Wir regen uns über jeden dümmlichen Kommentar aus der Politik auf, aber nun unterstützt eine Jugendorga einer im Bundestag sitztenden Partei 100%ig unsere Position! - und es interessiert niemanden???

      Wir müssen dies für uns nützen!!! Ich empfinde das als riesigen Schritt. Hat jemand Ideen?
    • Es war zu erwarten......

      Jüdische Allgemeine / POLITIK / FDP - Liberale Jugendsünden

      Langsam kann man wirklich sagen: Wer sich gegen Beschneidung ausspricht, wird sofort des Antisemitismus bezichtigt!

      Damit man jedoch nicht den Eingruck gewinnt, daß es sich um eine ernstzunehmende Meinung handelt, wird noch folgender Satz angehängt:
      "....Die Bundes-FDP hält sich zurück. »Zu einzelnen Positionierungen der Jungen Liberalen, die keinen Einfluss auf die Beschlusslage der Partei haben«, nehme man keine Stellung, sagte ein Sprecher der Jüdischen Allgemeinen...."
    • Das ist übrigens der im Artikel erwähnte Antrag zur "Legalisierung der Leugnung des Holocaust":

      4 Volksverhetzung
      Die Folgen des NS-Regimes und des ZweitenWeltkrieges sind in der Bundesrepublik Deutschland in vieler Hinsicht deutlich sichtbar - eine davon ist das deutsche Recht. In den 90er Jahren wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der § 130 Volksverhetzung neu eingefügt. Er stellt in den Absätzen 3 und 4 nicht nur die Leugnung, sondern auch die Billigung, Verharmlosung, Verherrlichung und Rechtfertigung des Holocaustes und der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe. Die Jungen Liberalen tolerieren keine der im § 130 Abs. 3+4 StGB erwähnten Handlungen und sehen sie als verwerflich an. Dennoch ist für sie ein eng umgrenztes, klares und unpolitisches Strafrecht ein wesentlicher Teil des funktionierenden Rechtsstaates. Gerade die Begriffe Billigung und Verharmlosung lassen einen solch weiten Interpretationsspielraum, dass vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand des § 130 StGB erfüllt ist. Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe stellen. Durch solch ein Vorgehen wird Gesinnungsstrafrecht geschaffen. Dieses kann auch durch die geschichtliche Relevanz für Deutschland nicht gerechtfertigt werden. Die Jungen Liberalen fordern daher im Sinne eines Rechtsstaates die Streichung des § 130 Abs. 3 und 4 StGB.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • Wer sich gegen Beschneidung ausspricht, wird sofort des Antisemitismus bezichtigt!

      Bleiben wir entspannt, am Ende werden nur noch einige Orthodoxe keine Antisemiten sein, wenn dieser Vorwurf sich weiter derartig inflationär ausbreitet.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • @ Ava

      Vor allem können wir uns nur unnötige Missverständnisse einhandeln, wenn wir jetzt auch noch die Leugnung des Holocaust aus der Strafbarkeitsecke herauslösen wollen. Dann kommt nämlich die Gleichung Beschneidungsgegner=Legalisierer der Holocaustleugnung=(unbewusste)Antisemiten. Selbst wenn die Diskussion um diesen Gesinnungsparagrafen nicht unberechtigt ist: wir sollten nicht an zwei Fronten gleichzeitig kämpfen wollen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • ich habe den antrag eingestellt damit sich jeder ein bild darüber machen kann, ob dieser geeignet ist, die julis in ihrer gesamtheit zu delegitimisieren (so wie das in dem artikel geschehen ist), etwa nach dem motto: so etwas können nur ganz schlechte menschen beschliessen. wegen dieses antrags hätte ich jedenfalls kein problem, mich in die nähe der julis zu begeben.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • Es geht mir persönlich nicht darum, die Julis insgesamt zu " delegitimieren" (das versuchen die Beschneidungsbefürworter, was ich ablehne). Bei den Julis handelt sich zweifellos NICHT um eine Partei oder Gruppierung mit links- oder rechtsextremen Ansichten.
      Wenn wir darüber diskutieren, ob wir mit einer Organisation zusammenarbeiten wollen oder nicht, halte ich es gerade in der Diskussion über Beschneidung (aber auch sonst) für absolut nötig, nicht nur das Gemeinsame, sondern auch Trennende herauszustellen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Dass sich die Liberalen gegen die genannte Strafnorm aussprechen, liegt u.a. daran, dass sie oftmals stark von einem Wertekodex inspiriert sind, wie er im US-amerikanischen Bereich vorherrscht. Dort gilt "freedom of speech" als ein allen anderen Amendments gegenüber höherrangiges Recht, in Deutschland kennt man eine solche Hierarchie von Verfassungsnormen nicht.

      Für beide Positionen - Strafrecht ja oder nein - gibt es letztlich sehr gewichtige Argumente; an der Uni Mainz wurde mal ein komplettes Symposium über diese Frage veranstaltet. Im Ziel, NS-Propaganda zu ächten, ist man sich einig, in der Frage des Weges wiederum nicht.

      Jedoch empfinde ich dieses Thema auch für die Beschneidungsdebatte als zu weitgehend; dann können wir gleich mit der Frage weitermachen, was welche Partei zum Atomausstieg oder zum ESM-Vertrag meint.
    • @Awa: Ich bin ganz deiner Meinung.
      Er stellt in den Absätzen 3 und 4 nicht nur die Leugnung, sondern auch
      die Billigung, Verharmlosung, Verherrlichung und Rechtfertigung des
      Holocaustes und der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe. Die
      Jungen Liberalen tolerieren keine der im § 130 Abs. 3+4 StGB erwähnten
      Handlungen und sehen sie als verwerflich an. Dennoch ist für sie ein eng
      umgrenztes, klares und unpolitisches Strafrecht ein wesentlicher Teil
      des funktionierenden Rechtsstaates. Gerade die Begriffe Billigung und
      Verharmlosung lassen einen solch weiten Interpretationsspielraum, dass
      vollkommen unklar ist, wann der Tatbestand des § 130 StGB erfüllt ist.
      Zudem darf das Strafrecht nicht einzelne Meinungen, so
      menschenverachtend diese auch sind, herausgreifen und unter Strafe
      stellen.
      Ausserdem sehe ich nicht, wo "Billigung und Verharmlosung" weit interpretiert werden können. Wer Zustimmung äußert, der billigt, wer nichts sagt, sagt nichts (also weder Billigung noch Ablehnung, so ähnlich wie die Wahrnehmung des Rechts der Aussageverweigerung nicht als Schuldeingeständnis interpretiert werden darf), und wer verherrlicht stellt sich sowieso nicht nur gegen die deutschen Grundrechte, sondern die Menschenrechte allgemein.

      An die Freedom of Speech in den USA musste ich auch denken, und ich habe erst kürzlich in einem Fernsehbeitrag die Hassreden von Kukluxclan Mitgliedern gehört, die sie wegen dieses Rechts unbehindert äußern dürfen. Auch das berüchtigte Mohammed-Video wird ja in diesem Zusammenhang genannt - und die Folgen sehen sogar wir in Europa. Daher halte ich dieses Recht als absolutes Recht für antiquiert, ebenso wie die Freizügigkeit der Waffen. So gesehen sind auch die Amerikaner noch einige Hundert Jahre zurück. Zurück zu Deutschland: Angesichts unserer Geschichte und der Opfer der Shoa (es gibt ja nur noch wenige Überlebende, dafür aber genug, die ihre Eltern, Tanten und Onkel verloren haben) begrüße ich ausdrücklich die Strafbarkeit, so wie sie bislang formuliert ist. - Das jetzt schon wieder Rechtsradikale durch die Strassen maschieren dürfen, ist schon unerträglich genug.