Brigitte Zypries (SPD) - ob sie selbst glaubt, was sie da schreibt?

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    • Brigitte Zypries (SPD) - ob sie selbst glaubt, was sie da schreibt?

      http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-575-38064--f350695.html#q350695


      "Zu ihrer zweiten Frage: Durch die Legalisierung der religiös bedingten Beschneidung soll keiner Religion gegenüber einer anderen eine Sonderstellung eingeräumt werden. Es soll sichergestellt sein, dass Religionsausübung, solange sie sich im Rahmen der Gesetze bewegt, in Deutschland möglich ist. Die Folge ist ja nicht, dass einer Religion etwas erlaubt wird was anderen Religionen nicht erlaubt ist. Auch wird die christliche Religionsausübung durch die Beschneidung nicht eingeschränkt. Von Sonderstellung kann also keine Rede sein."


      Echt abenteuerliche Argumentation!
      Manche schrecken vor gar nichts zurück.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Nur Mut! Und keine Angst vor Verabsolutierungen!

      " Ich halte den Vergleich zwischen weiblicher und männlicher Beschneidung aus religiösen Gründen für höchst unangebracht. Bei der Beschneidung von Mädchen ist die Beschränkung auf die Entfernung der Klitorisvorhaut praktisch nirgendwo üblich, wo weibliche Genitalverstümmelung durchgeführt wird. Die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris ist in nichts vergleichbar mit der Entfernung der Vorhaut bei Männern. Die verschiedenen Praktiken der Beschneidung weiblicher Genitalien stellen allesamt sehr viel weitreichendere Eingriffe dar als die Vorhautbeschneidung bei Jungen, das sieht auch die WHO so. Darüber hinaus ist der Zweck dieser Praktiken, anders als bei der Entfernung der männlichen Vorhaut, Verstümmelung und Diskriminierung, und ich bleibe dabei: nichts rechtfertigt irgendeine ihrer vielfältigen, grausamen Erscheinungsformen, auch künftig nicht. Weibliche Genitalverstümmelung ist und bleibt in Deutschland - wie in allen anderen Staaten der Europäischen Union - strafbar und verboten.

      Da für eine gesetzliche Regelung der Klitorisvorhautbeschneidung aus religiösen Gründen schon gar kein Bedürfnis besteht scheidet die Gefahr einer Ungleichbehandlung von vorneherein aus."

      Und wenn nichts hilft, greift man zur Lüge "das sieht auch die WHO so".
      Nennt man das nicht Hysterie?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Von Sonderstellung kann also keine Rede sein
      Dieses geplante Gesetz kann nicht verbergen, dass es für zwei Religionsgemeinschaften gemacht wurde. Dazu wird sogar der Grundsatz aufgegeben, dass körperliche Eingriffe wie eine Vorhautamputation nicht von angelernten Laien gemacht werden dürfen. Das hat der Gesetzgeber sonst noch keiner anderen Gruppe erlaubt. Wenn das keine Sonderstellung ist? Wie eine frühere Justizministerin so ihren Verstand verbiegen lassen kann? So etwas nennt der Volksmund einen Winkeladvokaten.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • im Gegensatz zur Beschneidung bei Jungen, die nach Ansicht der WHO gesundheitsfördernd ist, zielt die Beschneidung bei Mädchen auf eine Verstümmelung der Genitalien und will eine Diskriminierung der Frau erreichen. Sie ist selbstverständlich durch nichts zu rechtfertigen. Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon aufgrund des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Bei der Beschneidung von Mädchen werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder zum Teil entfernt, oft wird auch die Vaginalöffnung teilweise vernäht. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und in Deutschland - wie übrigens auch in allen anderen Staaten der Europäischen Union - zu Recht strafbar und verboten.
      Immergin, Beschneidung ist Gewalt, nur halt unterscheidlich.
      Ich hoffe Frau Zypries, dass ihnen 20 Jahren, Ihre heutigen Äußerungen die Schamesröte ins Gesicht treiben wird.
      Wobei... Ihr Schamgefühl vielleicht damit noch nicht einmal erschöpft ist.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Antwort eingetroffen - keine Überraschung

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • "Da für eine gesetzliche Regelung der Klitorisvorhautbeschneidung aus religiösen Gründen schon gar kein Bedürfnis besteht scheidet die Gefahr einer Ungleichbehandlung von vorneherein aus."

      "Die Zulässigkeit der Beschneidung wird mit der Religionsfreiheit begründet".

      Frau Zypries irrt. Die Zulässigkeit der Beschneidung wird mitnichten mit der Religionsfreiheit begründet, sondern mit dem Elternwillen. Ob Eltern sich auf " Religion" oder " Tradition" berufen, ist völlig wurscht.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      "Da für eine gesetzliche Regelung der Klitorisvorhautbeschneidung aus religiösen Gründen schon gar kein Bedürfnis besteht scheidet die Gefahr einer Ungleichbehandlung von vorneherein aus."
      Die Zypris kennt sich wirklich nicht aus. Auch weibliche Beschneidungen werden von einigen religösen Richtungen praktiziert und gefordert.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • abgeordnetenwatch.de: Brigitte Zypries
      Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, und Glaube ist nichts Nachweisbares.

      Aber sie will doch für die Gestattung der religiösen Beschneidung stimmen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • abgeordnetenwatch.de/brigitte_…592--f445886.html#q445886

      Brigitte Zypries schrieb:


      Sehr geehrter Herr ,


      Sie fragen danach, warum Beschneidung, die, wie Sie richtig feststellen,
      strafrechtlich betrachtet eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB
      darstellt (übrigens egal ob medizinisch oder religiös motiviert), nicht
      bestraft wird.


      Erfolgt die Beschneidung aus medizinischen Gründen (z.B. bei Verengung
      der Vorhaut) ist sie über die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt.
      Die Einwilligung ist wirksam, da sie bei medizinischer Indikation im
      Interesse des Kindes erfolgt. Erfolgt der Eingriff aus rein religiösen
      Gründen, ist die Wirksamkeit der Einwilligung fraglich. Hier treffen
      dann zwei grundrechtlich geschützte Rechtsgüter aufeinander: das Recht
      des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der Eltern auf
      Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG) und auf Ausübung ihrer Religion (Art.
      4 GG). Die gesetzliche Regelung, die getroffen wurde, musste diese
      Verfassungsgrundsätze abwägen und in eine Balance bringen. Ich sehe das
      realisiert.


      Die Beschneidung von Mädchen ist und bleibt durch nichts zu
      rechtfertigen. Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon
      wegen des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Die von
      Ihnen erwähnte, sogenannte "milde" Beschneidung, wird praktisch
      nirgendwo praktiziert. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche
      Körperverletzungen und werden selbstverständlich immer verboten bleiben.


      Ihre persönliche Leidensgeschichte ist schlimm und tut mir sehr leid.
      Obwohl ich die geltende gesetzliche Regelung für richtig halte, bin ich
      keine "Befürworterin der Beschneidung", wie Sie es nennen.


      Mit freundlichen Grüßen


      Brigitte Zypries
    • An absichtlicher Uninformiertheit und Zurechtbiegen der Realität nicht zu überbieten.
      Meine Güte, was für eine dümmliche Antwort.
      Wie alles, was Frau Zypries bisher zum Thema gesagt hat.
      Es gruselt einen, was für einen Unsinn Politiker von sich geben.
      Kein Wunder, dass kaum mehr wer wählen geht oder dass die Leute in Massen Extremisten auf den Leim gehen.
    • Sehr geehrte Frau Zypries,


      Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Bauer vom 18.12.2015 macht mich doch etwas fassungslos. Da schildert Ihnen jemand, dass er einer Zwangsoperation unterzogen wurde, die weit in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingreift und er darunter leidet und das finden Sie "schlimm" und es tut Ihnen "sehr leid", trotzdem finden Sie es richtig, dass ihm dieses angetan wurde und anderen weiterhin angetan werden darf? Verstehe ich Sie da richtig?


      In Ihren weiteren Ausführungen nennen Sie die Religionsfreiheit der Eltern, die in die "Abwägung" miteinzubeziehen sei. Nach meinem Verständnis endet die Religionsfreiheit zwingend am Körper eines anderen. Der Gesetzgeber bezieht §1631d BGB alleinig auf das Elternrecht. Können Sie näher begründen, inwiefern die Religionsfreiheit einen körperlichen Eingriff an einer anderen Person rechtfertigen kann, für welche anderen vergleichbaren Eingriffe dies gleichermaßen gilt und warum Sie die Religionsfreiheit hier überhaupt anführen, wenn sie für §1631d BGB keine Rolle spielt?


      Sie sagen, dass die Beschneidung von Mädchen aufgrund des unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig sei. Sie anerkennen damit zumindest, dass auch gegenüber Jungen bei einer Beschneidung offenbar ein "Maß an Gewalt" ausgeübt wird. Den Vergleich mit den "milden" Formen lehnen Sie ab, weil diese "praktisch nirgendwo praktiziert" würden. Können Sie diese Aussage belegen und begründen? Wenn diese Formen nicht praktiziert werden, warum sind sie dann mit §226a StGB strafbewehrt, der bereits das Anritzen der Schamlippen erfasst? Wäre es da nicht im Sinne von "Gleiches Recht - jedes Geschlecht" sinnvoll, §226a StGB und §1631d BGB geschlechtsneutral zu formulieren und zusammenzuführen? Wären Sie mit einer solchen geschlechtsneutralen Fassung einverstanden und wenn nicht, warum nicht?


      Mit freundlichen Grüßen
    • Hallo R2D2!

      Tut mir leid, aber ich fürchte, da wird nix kommen außer bla bla.

      Sie hat keine Argumente und, wie man sieht, noch nicht einmal das juristische Problem verstanden. Alle maßgeblichen Strafrechtskommentare haben das Problem inzwiwschen erfasst - Frau Zypries offernbar nicht.
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Ab in die Hall of Shame damit.
      Hat schon was von Satire, wie sich diese Dame in Widersprüche - deutlicher geht es gar nicht - begibt. Sie verarscht ihre Wähler und die Bevölkerung. Solche Leute beschädigen die Demokratie ungemein. Das scheint ihnen völlig egal zu sein, denken wohl nur an ihre Wiederwahl oder an das Festhalten an bequemen, salonfähigen Wohlfühlpositionen. Die Suppe - also die gesellschaftlichen Gräben, die ihr Treiben hervorruft und hinterlässt - lassen sie die Allgemeinheit auslöffeln. Um was es eigentlich gehen sollte - die Kinder - spielt sowieso keine Rolle.
    • @Pizarro73 alles was Du dieser Dame vorwirfst stimm ich voll zu...aber für mich ist das aber auch der tägliche Blick auf die Politik...das herausfinden der bequemsten und am besten durchsetzbaren Lösung...Sachlichkeit ist egal...wer die stärkste Lobby hat mischt am meisten mit...und ob der Mist den Politiker erlassen rechtens ist, dafür sind sie ja auch gar nicht zuständig, darum haben wir ja im Prinzip die Gewaltenteilung...aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...Satire find ich da sehr treffend...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama