- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
TAZ 14.10.2102: Ist das Beschneidungsgesetz gut?
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packt in seinem wirklich unsagbar schlechtem Kommentar uralte Argumente aus der Mottenkiste, als hätte er sich die ganz letzten Monate überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigt. Tote findet er auch nicht so schlimm, er braucht mehr handfeste Beweise. Und in der taz die AAP als Quelle anzugeben...uiuiui richtig schlechte Recherche.
Hab gleich geschrieben. Wer noch?
Der Gegenkommentar von Matthias Lohre ist allerdings super. Hätte Lob verdient - vielleicht schreib ich ihm auch noch... -
"Aber solange die Faktenlage so umstritten ist (wie im Übrigen auch zu den sexuellen und psychischen Folgen)..."
Es ist keineswegs umstritten, dass die Beschneidung bei sehr vielen Menschen (Kindern und Erwachsenen) Schäden hervorruft! Zum Vergleich: wenn nach der Einnahme eines Medikaments von 100 Einnehmern zwei die Einnahme überleben, aber die anderen nicht, ist dann die Einnahme immer noch "umstritten"?"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
werner schrieb:
ist dann die Einnahme immer noch "umstritten"?- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
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finde ich auch mit das schlimmste in diesem Kommentar. Eine für sein Empfinden umstrittene Sachlage führt bei ihm dazu, im Zweifelsfall weiter Kinder verstümmeln zu lassen. Eigentlich müsste ein Jurist doch das Gegenteil fordern: die Praxis aussetzen bis Zweifel ggfls ausgeräumt werden können. Dann hätte man auch niemals Ohrfeigen verbieten können, denn da gibt es sicher auch heute noch eine umstrittene Öffentlichkeit und Fachleute darüber, ob eine einzelne Ohrfeige tatsächlich traumauslösend ist.
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sind echt gelungen. Zumindest die Leser der taz verstehen worum es geht. Aber den Lesern zuliebe meine Abokündigung rückgängig machen???
Leserkommentare -
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu Beschneidungen vorgelegt. Erfüllt dieses den Zweck, Religionsfreiheit und Kindeswohl in Einklang zu bringen?: Ist das Beschneidungsgesetz gut?
- taz.de -
Ein Drittel aller Männer ist beschnitten.
Und was ist daran gut?
Ein Siebtel aller Menschen hungert.
Wie ist die Schlußfolgerung? -
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Und außerdem heißt das ja auch: ZWEI Drittel sind nicht beschnitten.
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Das Problem daran ist, dass diese Falschaussagen, Verdrehungen und Widersprüche im wieder erwähnt werden und in den Medien quasi dauerpräsent sind.
Die von Christian Rath gemachten Aussagen sind so hanebüchen, da müsste man eigentlich eine öffentliche Gegendarstellung fordern.Art. 2 GG:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
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