Nachfolge im Zweiten Senat am BVerfG: Christine Langenfeld soll Herbert Landau beerben
verfassungsblog.de/christine-l…bundesverfassungsgericht/
Auf der Universitätsseite von Christine Langenfeld
uni-goettingen.de/de/28521.html
stellt sie ihr "Jahresgutachten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2016" vor.
svr-migration.de/wp-content/up…grationsbarometer_WEB.pdf
Im sehr interessanten Abschnitt über die Beschneidung steht auch Folgendes:
"Mit § 1631d Abs. 2 BGB dürfen also erstmals im deutschen Recht Personen am Körper eines anderen (in diesem Fall eines Kleinkinds) einen Eingriff vornehmen,280 die nicht gegenüber einer staatlichen Stelle ihre Kompetenz dafür nachgewiesen haben (Ringel/Meyer 2014: 23)."
und
"Folgt man dieser Auffassung, müsste ein Geistlicher, der nach § 1631d Abs. 2 BGB die Beschneidung vornimmt, dabei von einem Arzt unterstützt werden, der mit der Betäubung betraut ist.285 Ist dies nicht der Fall, macht sich der Beschneider der Körperverletzung schuldig (in diesem Sinne auch Fischer 2015: § 223 Rn. 50). [...] Es ist aber nicht auszuschließen, dass die damit normierten Beschneidungen derzeit von Nichtmedizinern ohne medizinische Begleitung und infolgedessen ohne hinreichende Betäubung durchgeführt werden. Insofern ist hier im Sinne des Kindeswohls eine Klarstellung des Gesetzgebers geboten."
Eine solche Beschneidung ist gerade in der Synagogengemeinde Potsdam vorgenommen worden.
Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam
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Auf der Universitätsseite von Christine Langenfeld
uni-goettingen.de/de/28521.html
stellt sie ihr "Jahresgutachten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2016" vor.
svr-migration.de/wp-content/up…grationsbarometer_WEB.pdf
Im sehr interessanten Abschnitt über die Beschneidung steht auch Folgendes:
"Mit § 1631d Abs. 2 BGB dürfen also erstmals im deutschen Recht Personen am Körper eines anderen (in diesem Fall eines Kleinkinds) einen Eingriff vornehmen,280 die nicht gegenüber einer staatlichen Stelle ihre Kompetenz dafür nachgewiesen haben (Ringel/Meyer 2014: 23)."
und
"Folgt man dieser Auffassung, müsste ein Geistlicher, der nach § 1631d Abs. 2 BGB die Beschneidung vornimmt, dabei von einem Arzt unterstützt werden, der mit der Betäubung betraut ist.285 Ist dies nicht der Fall, macht sich der Beschneider der Körperverletzung schuldig (in diesem Sinne auch Fischer 2015: § 223 Rn. 50). [...] Es ist aber nicht auszuschließen, dass die damit normierten Beschneidungen derzeit von Nichtmedizinern ohne medizinische Begleitung und infolgedessen ohne hinreichende Betäubung durchgeführt werden. Insofern ist hier im Sinne des Kindeswohls eine Klarstellung des Gesetzgebers geboten."
Eine solche Beschneidung ist gerade in der Synagogengemeinde Potsdam vorgenommen worden.
Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam