BVerfG: Christine Langenfeld soll Herbert Landau beerben

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    • BVerfG: Christine Langenfeld soll Herbert Landau beerben

      Nachfolge im Zweiten Senat am BVerfG: Christine Langenfeld soll Herbert Landau beerben
      verfassungsblog.de/christine-l…bundesverfassungsgericht/

      Auf der Universitätsseite von Christine Langenfeld
      uni-goettingen.de/de/28521.html
      stellt sie ihr "Jahresgutachten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2016" vor.
      svr-migration.de/wp-content/up…grationsbarometer_WEB.pdf

      Im sehr interessanten Abschnitt über die Beschneidung steht auch Folgendes:
      "Mit § 1631d Abs. 2 BGB dürfen also erstmals im deutschen Recht Personen am Körper eines anderen (in diesem Fall eines Kleinkinds) einen Eingriff vornehmen,280 die nicht gegenüber einer staatlichen Stelle ihre Kompetenz dafür nachgewiesen haben (Ringel/Meyer 2014: 23)."

      und

      "Folgt man dieser Auffassung, müsste ein Geistlicher, der nach § 1631d Abs. 2 BGB die Beschneidung vornimmt, dabei von einem Arzt unterstützt werden, der mit der Betäubung betraut ist.285 Ist dies nicht der Fall, macht sich der Beschneider der Körperverletzung schuldig (in diesem Sinne auch Fischer 2015: § 223 Rn. 50). [...] Es ist aber nicht auszuschließen, dass die damit normierten Beschneidungen derzeit von Nichtmedizinern ohne medizinische Begleitung und infolgedessen ohne hinreichende Betäubung durchgeführt werden. Insofern ist hier im Sinne des Kindeswohls eine Klarstellung des Gesetzgebers geboten."

      Eine solche Beschneidung ist gerade in der Synagogengemeinde Potsdam vorgenommen worden.
      Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam
    • "Humaner Verstümmeln"


      Elternrecht auf religiöse Erziehung vs.
      Recht auf körperliche Unversehrtheit


      Die Überschrift ist Quatsch, es wurde 2012 immer betont, dass MGM keine religiöse Erziehung sei.
      Das war auch wichtig, denn sonst wäre der Widerspruch zu §1631 BGB offensichtlich:


      §1631 BGB schrieb:

      ...Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung....


      Im Übrigen ist kaputtmachen das Gegenteil von er-ziehen. Erziehung mit dem Messer gibt es nicht.


      So, ein Arzt sollte also einen schmerzhaften und ggf. kaum wirksamen PWB setzen. Egal, ob die religiöse Auffassung das volle Schmerzprogramm vorschreibt. Mitt' ist Schitt
      .

      Die Forderung nach Medikalisierung, die im Falle des weiblichen Geschlechtes mit Zeter-und-Mordio-Geschrei abgelehnt wird. Schön orwellesk, das.
      Doublethink.

      Oder sollte ein Anästhesist eine Vollnarkose an einem Neugeborenen vornehmen, mit dem erheblichen Risiko eines tödlichen "Kollateralschadens"?
      Wann werden manche Leute endlich kapieren, dass es keine angemessene Betäubung für "Elternwunsch-Operationen" an Neugeborenen gibt?

      Wenn man sich schon über religiöse Auffassungen hinweg setzt, dann Nägel mit Köpfen. Zirkumzision im Alter der selbstbestimmten Entscheidung. Womit sich das Thema in den allermeisten Fällen erledigt haben dürfte. Denn Vorhaut macht Spass.


      Man sieht ja, was für einen Schiffbruch man mit solchen Medikalisierungsversuchen in Schweden und Norwegen erlebt hat. Jeder macht, was ihm religiös vorgeschrieben erscheint und der Staat schaut diskret weg. "Wir wissen von nichts!" (und wollen es auch nicht wissen). Eine Farce.
      Das "Hinterzimmer-Argument" wird zum Bumerang.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.