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"Und wenn nun ausgerechnet in Deutschland als einzigem Land der Welt die Beschneidung verboten würde, würde das zu Recht als Antisemitismus pur gewertet."
Dass es so von einigen gewertet würde, mag ja sein. Aber: ZU RECHT?
"Und wenn nun ausgerechnet in Deutschland als einzigem Land der Welt die Beschneidung verboten würde, würde das zu Recht als Antisemitismus pur gewertet."
Dass es so von einigen gewertet würde, mag ja sein. Aber: ZU RECHT?
Art. 2 GG:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.