dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17178.pdfSibylle Laurischk schrieb:
Persönlich bin ich der Auffassung, dass niemand ohne Erlaubnis – und durch das Lebensalter der Betroffenen anzunehmende
Einsicht – das Recht hat, Veränderungen an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen vorzunehmen.
Ja, Bravo! Oder?
Aber das war am 10. Mai 2012, da war das Kölner Urteil noch nicht bekannt!
Am 12. Dezember 2012 - Bla bla blup - was kümmert mich heute mein dummes Geschwätz von gestern?
FDP
Offenburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Zum Artikel-zwei-Verhöhnungsgesetz, zur legalen Jungen-Genitalverstümmelung.
Man muss natürlich genau lesen: "Persönlich", ja Frau Laurischk war ja auch mal ein kleines Mädchen, und persönlich, auf ihre Person bezogen findet sie vermutlich, dass niemand das Recht gehabt hätte Veränderungen an ihrer unteren Etage vorzunehmen.
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.