Krankenkasse erstattet Kosten für Vorhaut"wiederherstellung"!

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    • Krankenkasse erstattet Kosten für Vorhaut"wiederherstellung"!

      Wichtiges Signal für Beschneidungsbetroffene:
      Endlich erhalten sie finanzielle Hilfe bei Maßnahmen, die zur Linderung von Spätfolgen beitragen können. Im Moment sicher nur ein Einzelfall, aber dies sollte Schule machen. Für viele Betroffene, besonders Jugendliche, ist (auch) die finanzielle Komponente verständlicherweise ein echtes Problem.
      Unter diesem Link wird beschrieben, wie ein Betroffener dies erreicht hat.

      http://beschneidung.die-betroffenen.de/…/krankenkasse-erst…
    • Sehr gut. In der Tat, das ist ein überaus wichtiges Signal, dass wir als Betroffene und Leidtragende wahrgenommen werden.
      Hoffentlich entschließen sich in Zukunft mehr Betroffene, diesen sicherlich anstrengenden Instanzenweg zu gehen und das zu erkämpfen, was ihnen zusteht. Auf dass in Zukunft nicht mehr leichtfertig Schaden angerichtet wird, der dann auf Jahre hinweg mühsam minimiert werden muss.

      Meine Gratulation und großen Dank an diesen Mann! :thumbsup:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Herzlichen Glückwunsch.

      Leider hat er das Interessanteste an diesem Artikel (nämlich den Inhalt des Gutachtens) unterschlagen.

      Die Hersteller der Restoringprodukte sollten jetzt aber auch dringend an ihrer Preispolitik arbeiten - wenn die Kosten für die Wiederherstellung sich irgendwann den Kosten für die abgerechneten Eingriffe nähern, könnten die richtigen Fragen auftauchen.
      Gruß
      Hickhack
    • Fahl, Christian: Wird das Beschneidungsverbot kommen? Zur "Sozialadäquanz" von Beschneidungen; in: Fahl/Müller/Satzger/Swoboda (Hrsg.), Ein menschengerechtes Strafrecht als Lebensaufgabe, Festschrift für Werner Beulke, 2015, S. 81–94 books.google.de/books?id=qBkSCAAAQBAJ&vq Seite 84

      "Gewiss handelte es sich um eine Behandlung, die „das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt". Es drehte sich also zwar nicht um eine „Bagatelle", wie gelegentlich auch behauptet wurde. Um § 223 Abs. l Alt. 1 StGB („körperliche Misshandlung") zu erfüllen, musste es aber auch um eine „üble und unangemessene" Behandlung gehen, und als „unangemessen" oder gar „übel" konnte die Beschneidung dort, wo Eltern sie gerade zum (vermeintlich) Besten ihrer Kinder vornehmen ließen, ähnlich wie bei einer Ohrfeige aus erzieherischen Gründen, kaum bezeichnet werden. § 223 Abs. 1 Alt. 2 StGB hingegen setzte das Schaffen eines krankhaften (pathologischen) Zustands durch die Beschneidung voraus. Dass ein beschnittener Penis „krankhaft" sei, ließ sich mit Fug und Recht ebenfalls bestreiten."

      Dettmeyer et al. haben ja schon "das Hervorrufen, Verlängern oder Steigern eines möglicherweise nur vorübergehenden pathologischen Zustandes", die "irreversible Entfernung von körpereigenem Gewebe" und die Risiken weiterer Komplikationen genügen lassen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Mit diesem Vorgang wird nun der dauerhafte pathologische Zustand bestätigt, der auch Argumentationen wie die von Fahl aushebelt. Wenn sich hier weitere oder gar alle Krankenkassen dieser Beurteilung anschließen, könnte dies schon das Aus für § 1631d BGB bedeuten.
    • ...ähnlich wie bei einer Ohrfeige aus erzieherischen Gründen...

      Was ist das denn? Kinder haben lt. Gesetz ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Ganz abgesehen davon kann eine Ohrfeige zu bleibenden Hörschäden führen.

      §1631 BGB schrieb:

      Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Ich ziehe eine dermaßen große Genugtuung aus der Anerkennung ansich. Das ist ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg. Jetzt wurde erstmal anerkannt dass es auch langfristige Probleme geben kann bei einer Beschneidung und nicht nur irgendwelche kurzfristigen wie Wundheilungsprobleme oder dergleichen. Dennoch würde auch mich der Befund des Arztes interessieren. Man weis ja nicht wie übel der Operateur den Antragssteller zugerichtet hat.
    • @flyguy
      Ja, ein Mordsaufwand...ob es das Gerenne der wert ist, sicher nicht wegen des Geldes...

      Ich glaube die Kassen sind auch verpflichtet das rückwirkend zu erstatten. Was wichtig ist, eine Bescheinigung eines Arztes,der dir eine Verbesserung deiner Probleme die durch deine Beschneidung entstanden sind durch diese Gerätschaften bestätigt. Einer der dies für sinnvoll notwendig befindet...von einem Facharzt...also einem Urologen...und den find erst mal...

      Um das Gerenne darf es da einem nicht sein...aber das sich Ärzte und Kassen mit diesem Problem ernsthaft auseinandersetzen müssen, hat was...auch wenn es mir nicht möglich ist zu restoren...bezahlen lassen könnte ich ja mal versuchen...

      Reich doch nur mal die Rechnung bei deiner Kasse ein, die machen dann schon Meldung was sie davon halten und was sie noch zur Gewährung der Kostenerstattung brauchen ;)
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama