Im Falle der rituellen Beschneidung ist unkontrovers, dass der Eingriff in gewisser Weise gegen die Interessen des Kindes verstößt, nämlich gegen sein Interessean körperlicher Unversehrtheit. Es kann aber diskutiert werden, ob es nicht trotz dieser (geringfügigen) Interessenverletzung dem Wohl des Kindes dient, in die religiöse Lebenspraxis eingeführt zu werden.
Und wenn der Betreffenden diese Religion später hasst?
In die Praxis, den Rest des Lebens ohne Vorhaut herumzulaufen kann sich jeder selbst einführen.
In anderen Fällen, z.B. bei der rituellen Beschneidung von Knaben, könnte
man hingegen eine andere Gewichtung vornehmen. Hier steht eine geringfügige Körperverletzung auf Seiten des Kindes der Freiheit der Eltern gegenüber, ihren Sohn in die eigene Religionsgemeinschaft einzuführen.
"Geringfügige Körperverletzung", denn anschließend wächst die Vorhaut ja gleich wieder nach!
Aber wehe, die Eltern meinen es bei der Ernährung zu gut mit den Kindern!
Folgt man den bisherigen Überlegungen, so lässt sich aus der elternzentrierten
Herangehensweise keine Rechtfertigung elterlicher Handlungsweisen gewinnen, die
bei Kindern zu Fettleibigkeit führen.
Auf der Grundlage der bisherigen Erwägungen kann die These formuliert werden,
dass es keinen Grund gibt, die Eltern stark übergewichtiger Kinder strikte vor
Zwang und Bevormundung zu bewahren.
Es sein denn, die religiöse Praxis gebiete Moppeligkeit, dann ist das ja nur eine Einführung, versteht sich...

Und wenn das Kind dann verbotenerweise heimlich nascht (wohlmöglich im Hinterhof!

Ach nein, das ist ja bei Strafe verboten!
erziehungsphilosophie.ch/publi…-bei-Kindern-Preprint.pdf
There is no skin like foreskin