Hatten wir das schon?
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Zwar lässt sich abschliessend nicht eindeutig eine handfeste Antwort auf die
Knabenbeschneidung im Zusammenhang mit dem Kindeswohl geben. Die Summe der
potenziellen Risiken und des nicht klar nachweisbaren und notwendigen präventiven
Charakters der Beschneidung sowie die Stellung des Kindes als Rechtssubjekt mit einer zu
berücksichtigenden Meinung, sprechen allerdings dafür, dass in einen den eigenen Körper
und die Psyche betreffenden Eingriff niemand, ausser der urteilsfähige Junge selbst,
einwilligen kann. Die körperliche und psychische Unversehrtheit eines Kindes ist meiner
Meinung nach im Rahmen des Kindeswohls als absolut grundlegend und vorrangig zu
behandeln.
Als Ausdruck der Respektierung des Kindes als eigenständige und ernstzunehmende Persönlichkeit, sollte einem Jungen deshalb vermittelt werden, dass nur er selbst darüber bestimmten darf, was mit seinem Körper geschieht. Die Konsequenz dieser
Schlussfolgerung liegt meines Erachtens nicht darin, die Beschneidung von urteilsunfähigen
Jungen gesetzlich zu verbieten
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There is no skin like foreskin