insuedthueringen.de/ueberregio…eben-lang;art2806,3873205
Das gilt selbstverständlich mit Ausnahme der nach § 1631 d BGB legalen Genitalverstümmelungen des männlichen Kindes.
Das gilt selbstverständlich mit Ausnahme der nach § 1631 d BGB legalen Genitalverstümmelungen des männlichen Kindes.

„Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)