in gesellschaftspolitischer Hinsicht schließlich war es 2012 die Beschneidungsdebatte, die für öffentliche Aufregung sorgte: kann und soll eine medizinisch nicht notwendige Körperverletzung an Knaben zulässig sein? Widerspricht diese Praxis nicht dem höchsten Prinzip des deutschen Rechts, der „Würde des Menschen“, hier der unbedingten Schutzwürdigkeit auch des menschlichen Leibes? Der im 12.12.2012 vom Deutschen Bundestag neu beschlossene Artikel 1631 d setzte diesen Auseinandersetzungen ein vorläufiges, den gesellschaftlichen Frieden, den ordre public ,wahrendes Ende:
„(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“
Artikel 2 dieses Gesetzes legt fest, daß der Eingriff nach den Regeln der medizinischen Kunst zu erfolgen hat.
Bei alledem – und ich komme zu einer letzten Bemerkung – sollten wir uns darüber im Klaren sein, daß es – jedenfalls in unseren Breiten – die dem Judentum und der Antike entstammenden monotheistischen Religionen gewesen sind, die unserer Kultur der Moderne, zu der auch die Aufklärung zählt, ihre Basis gegeben haben.
michabrumlik.de/tag/religion/
Modern? Was ist an bronzezeitlichen, kinderverstümmelnden Riten modern?
There is no skin like foreskin