20 Monate Haft - Vater verletzte vierjährigen Sohn am Penis

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    • Bleibende Schäden trug der Junge, der laut Aussage seiner Eltern an einer Vorhautverengung gelitten hatte, nicht davon. "Die Sache war schmerzhaft, aber kein großes Drama", erklärte einer der Bottroper Ärzte.
      Schöne Formulierung.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • .............................naja-in das Urteil floss ja auch noch eine andere Straftat mit ein. Ich glaube, dass es dem Gericht gar nicht um den Penis des kleinen Jungen ging; wurde ja auch schön von den Ärzten wieder heruntergespielt.

      Soweit sind wir in D. leider noch lange nicht.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Es war ja auch nur ein Junge!
      Hätte der seine Tochter an der Klitoris verletzt, es wäre auf sadistisch-pädophile Handlungen erkannt worden, und der wäre für Jahre in den Knast gewandert - am besten mit anschließender Sicherheitsverwahrung, man weiß ja nie!
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.