"Der 1. Kleinen Kölner Strafkammer sei Dank.“ Mit diesem Einleitungssatz beginnt ein eindrucksvolles Plädoyer des vormaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Winfried Hassemer, zur Beschneidungsdebatte, mit dem er das für den Herbst dieses Jahres geplante Beschneidungsgesetz kritisiert.
Nein zum geplanten Beschneidungsgesetz | hpd
Nein zum geplanten Beschneidungsgesetz | hpd
Art. 2 GG:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.