Vormaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Winfried Hassemer, zur Beschneidungsdebatte

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    • Vormaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Winfried Hassemer, zur Beschneidungsdebatte

      "Der 1. Kleinen Kölner Strafkammer sei Dank.“ Mit diesem Einleitungssatz beginnt ein eindrucksvolles Plädoyer des vormaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Winfried Hassemer, zur Beschneidungsdebatte, mit dem er das für den Herbst dieses Jahres geplante Beschneidungsgesetz kritisiert.

      Nein zum geplanten Beschneidungsgesetz | hpd
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Sein Wort in Gottes Ohr! :S Tschuldigung... ich lästere...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich finde, wir sollten Stimmen wie die von Herrn Hassemer unterstützen. Wir können es uns um der Sache willen nicht leisten, auf unserer Seite übereinander öffentlich zu spotten.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • wer spottet über wen?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • @Rheinwein

      Bitte nicht beleidigt sein. Ich denke, keiner von uns meint die gelegentlichen Seitenhiebe irgenwie bös'. Es fällt nur manchmal so verdammt schwierig, religiöse Argumentationen ernst zu nehmen.

      ZB wenn man sowas liest:

      Jude in Jerusalem begeht Kapparot-Ritual am Vortag von Jom Kippur - SPIEGEL ONLINE
      (Disclaimer: Auch andere Religionen haben "lustige" Riten)


      Ich teile deine Auffassung, dass es hier natürlich primär um die Sache geht.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Josc ()

    • Nettes Ritual, bei dem man sich Zecken einfangen kann. Aber, das ist dann eine Geisel Gottes.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)