Wenn der Domspatz weiblich wäre … Über den Zusammenhang der Verdeckung sexualisierter Gewalt an Männern und kulturellen Geschlechterkonstruktionen
Die Aufdeckung zahlloser Fälle sexualisierter Gewalt und Misshandlungen in kirchlichen und reformpädagogischen Einrichtungen Deutschlands hat für kurze Zeit zu einer öffentlichen Empörung und – daraus resultierend –zu einer Reihe politischer Impulse geführt. Der Umstand, dass die Mehrheit der gewaltbetroffenen Menschen männlichen Geschlechts war, wurde jedoch systematisch ausgeblendet. Die Chance, einen Paradigmenwechsel in der Diskussion über Gewalt und Geschlecht zu vollziehen, wurde vertan: Männliche Gewaltbetroffenheit bleibt ein gesellschaftliches Tabuthema. Dies wird auch anhand der Diskussion über die Beschneidung nicht-einwilligungsfähiger Jungen deutlich. Als zentrales theoretisches Konstrukt wird der Begriff des „Verdeckungszusammenhangs“ verwendet, um den gesellschaftlichen Umgang mit männlichen Gewaltbetroffenen und die daraus resultierenden Konsequenzen verstehbar zu machen.
link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-04071-0_2
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.