Piratenpartei Hessen: Abstimmung über Beschneidung- 73% gegen Legalisierung

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    • Naja "sämtliche Schönheitsoperationen" geht natürlich mal wieder zu weit. Kinder, die mit einer sog. "Hasenscharte" geboren werden, bekommen diese oft in sehr jungen Jahren wegoperiert - das liegt dann aber eindeutig im Kindesinteresse. Ähnliches gilt etwa für Hauttransplantationen bei schweren Verbrennungen.

      Das jetzige Rechtssystem ist schon ganz in Ordnung so, wie es ist. Ich erlebe in der Praxis immer wieder, dass die Rechtssprechung aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Fällen fein austarierte Abstufungen entwickelt, während Politiker in aller Regel stupide bumm-bumm-Regeln aufstellen, die in aller Regel erhebliche Schäden verursachen. Da könnte ich jetzt echt ein Lied von singen... ;(
    • lassen sich immer Haare in der Suppe finden. Auch richtige berechtigte "Haare"!

      Für mich zählt: eine politische Kraft, die in Parlamenten sitzt und auch durchaus Chancen hat, in weitere zu kommen, spricht sich klar gegen die Legalisierung aus! Das hat so klar bisher auch die Linke nicht gemacht. Also ist unsere Position damit in der Bundespolitik vertreten und wird hoffentlich Hemmschwellen bei anderen senken. Denn die bestehen auf jeden Fall auch bei vielen, die an sich unsere Positionen teilen!
    • Glauben die Typen von der Piratenpartei etwa, unnötige Schönheits-OP's bei unmündigen Kindern seien erlaubt?? Mein Gott, ich sollte nicht weiterschreiben, über soviel Dummheit und Ignoranz rege ich mich echt zu sehr auf.

      "Wir haben keine Ahnung, aber wir machen ein Gesetz."

      Dass die Gerichte oftmals nicht involviert werden, weil niemand Strafantrag stellt oder Klage einreicht, ändert an der objektiven Rechtslage gar nichts.

      Tschuldigung ich muss den Schmonz der Politiker jeden Tag anwenden, da fehlt einem irgendwann jede Gelassenheit. Es geht dann übrigens nicht mehr um Haare in der Suppe, sondern um gravierende Folgen eines undurchdachten Regelungswahns. Das passiert nämlich ganz schnell.

      Ja, dass die sich gegen ein Beschneidungsgesetz einsetzen, ist wiederum sehr gut. Sie hätten es einfach dabei lassen können.
    • eltern.t-online.de/bericht-sch…bieten-/id_56516026/index

      schoenheit-und-medizin.de/news…tsoperationen-kinder.html

      stern.de/politik/deutschland/s…gen-verboten-1812595.html

      focus.de/gesundheit/gesundlebe…n-kindern_aid_296968.html

      Daraus lese ich heraus, dass Schönheitsoperationen legal sind, solange die Eltern zustimmen. Warum sollte sich sonst die Politik darüber streiten, ob solche Operationen verboten werden sollten oder nicht?

      Der Piratenpartei geht es in erster Linie um die kleinen, aber dennoch unnötigen Eingriffe wie schiefe Ohren anlegen oder krumme Nasen richten. Auch sind sie gegen die operative Geschlechtszuweisung bei intersexuellen ohne deren Wünsche zu beachten.
    • Ich habe jetzt mal nur den "Stern"-Artikel gelesen und daraus gebt die Problematik eigentlich schon hervor: das Leben ist unglaublich vielfältig. Eine OP muss indiziert sein, auch psychologisch, was z.B. bei Verbrennungen oder einer Hasenscharte auch der Fall ist. Bei solchen Themen tun sich unweigerlich Grauzonen auf; Grenzbereiche, in denen die Abwägung schwierig ist. Überlässt man solche Fälle der Rechtsprechung - ggf durch eine Ausdehnung der Verjährung - so kann in jedem Einzelfall eine Abwägung vorgenommen werden. Daraus folgt nach einiger Zeit ein System von Kriterien, an das man sich gut halten kann.

      Politiker verstehen so etwas nicht. Sie machen aus 20 Kriterien eines, das unbeweglich und starr ist und damit die Einzelfälle nicht mehr berücksichtigt. Dabei kommen sie sich dann auch noch besonders schlau vor... Mann Mann!

      Das Leben ist unglaublich komplex. Kein Fall gleicht dem anderen. Deshalb muss so viel geregelt werden wie möglich, aber niemals, wirklich niemals mehr als notwendig!! Mit dem Zubetonieren jeglicher Spielräume wird immer Schaden verursacht und nie Nutzen.
    • Übrigens: falls sich ein Schönheitschirurg im Einzelfall nicht sicher ist, ob eine OP erlaubt ist oder nicht, kann er sich im Einzelfall ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Eltern, die das Geld für eine Schönheits-OP bezahlen können, können auch ein Gutachten zahlen. Damit würde der behandelnde Arzt im schlimmsten Fall einem Verbotsirrtum unterliegen = Freispruch.

      Man könnte im Einzelfall zu der Zustimmung der Eltern das Erfordernis der Zustimmung des Familiengerichts aufstellen, das halte ich für einen gangbaren Weg. Damit bleiben einerseits die vorhandenen Spielräume erhalten, andererseits entscheidet eine neutrale Stelle ebenfalls mit und drittens ist dann der Arzt eh aus dem Schneider.

      Aber bitte nicht schon wieder das nächste bumm-bumm-hau-drauf-Gesetz, habe echt langsam die Schnauze voll davon. Ja das bringt vielleicht Wählerstimmen für's einschlägige Klientel, aber es hinterlässt ansonsten nur wieder verbrannte Erde, wie immer.
    • Lippen-Gaumenfehlbildungen ICD 10. Q35-Q37

      Ich verstehe die Diskussion hier nicht so ganz.
      1. Erstens sollte es sich bitte mehr und mehr einbürgern, nicht mehr von "Hasenscharte" zu reden. Die Betroffenen fühlen sich dadurch sehr gekränkt. Es handelt sich um Lippen-Gaumenfehlbildungen.
      2. Diese sind pathologisch und nach ICD 10 als Q 35 Gaumenspalte, Q 36 Lippenspalte und Q 37 Gaumen- und Lippenspalte klassifiziert. Ein chirurgischer Eingriff ist also medinzinisch indiziert. Es handelt sich nicht um Schönheitsoperationen!
      3. Der Vergleich mit einer Vorhautentfernung ist also völlig unangebracht. Die gesunde Vorhaut ist bitteschön keine angeborene Fehlbildung!!!

      Bei einer Podiumsdiskussion, die ich kürzlich miterlebte, brachte ein SPD-Bundestagsabgeordneter ebenfalls diesen völlig unpassenden Vergleich mit der "Hasenscharte". Eine Betroffene schrieb daraufhin eine empörte E-Mail und wies darauf hin, wie traurig sie dieser Ausdruck mache, da sie als Kind mit diesem Wort immer gehänselt wurde. Bitte bei zukünftigen Diskussionen beachten.
      Es gibt eine Selbsthilfegruppe: lkg-selbsthilfe.de
    • @ Benni: einverstanden, der Begriff war mir halt noch geläufig.

      Ich unterscheide im Übrigen sehr deutlich zwischen einer Schönheits-OP, die im Einzelfall auch bei Kindern indiziert sein kann (ganz ganz seltene Fälle! Wenn sowas vor Gericht kommt, kann man nur schwerlich mit den Schönheitsidealen von Teenagern argumentieren!) und Zwangsbeschneidung von Minderjährigen. Habe ich oben auch schon deutlich gemacht. Die "Piraten" haben in ihrer Abstimmung leider Äpfel und Birnen zusammengelegt, ich bedauere das.

      Im Übrigen läuft es wie immer: die Journaille kocht ein angebliches Problem hoch und die Politiker profilieren sich mit irgendwelchen undurchdachten Forderungen.

      Wie gesagt, man könnte der Zustimmung der Eltern die Zustimmung des Familiengerichts im Falle von Schönheits-OP's von Gesetzes wegen beiordnen, Problem gelöst.