... das kann ich mir nicht vorstellen, bei uns gilt die Rechtsordnung des Grundgesetzes, gelten auch die familienrechtlichen und anderen Vorschriften, die im Grundgesetz grundgelegt sind, und deshalb finde ich darf man in dieser Frage nicht nachgeben, nicht rechtsfreie Räume schaffen - das kann übrigens keine Religion für sich beanspruchen, ihr eigenes religiöses Recht über das staatliche Gesetz, über die Verfassung zu stellen.
Ja, so hat das Kölner LG wohl auch gedacht - und dann religiös einen übergebraten bekommen.
Armin Laschet im Interview
There is no skin like foreskin