Der CDU-Vizevorsitzende Armin Laschet

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Der CDU-Vizevorsitzende Armin Laschet


      ... das kann ich mir nicht vorstellen, bei uns gilt die Rechtsordnung des Grundgesetzes, gelten auch die familienrechtlichen und anderen Vorschriften, die im Grundgesetz grundgelegt sind, und deshalb finde ich darf man in dieser Frage nicht nachgeben, nicht rechtsfreie Räume schaffen - das kann übrigens keine Religion für sich beanspruchen, ihr eigenes religiöses Recht über das staatliche Gesetz, über die Verfassung zu stellen.


      Ja, so hat das Kölner LG wohl auch gedacht - und dann religiös einen übergebraten bekommen.

      Armin Laschet im Interview
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Man hat ja kein eigenes religiöses Recht bekommen.


      Dass jetzt alle Eltern ihre Junge verstümmeln dürfen, das ist halt "Kollateralschaden". Man hätte das ja gerne auf Juden und Muslime beschränkt (kam ja in der Debatte durch), aber das hätte ja irgendwie eine "Berechtigungsnachweis" der Eltern vorausgesetzt. Eine Prüfung, ob die Eltern tatsächlich Muslime oder Juden sind. Das wollte man den Eltern aber nicht zumuten, wäre wohl auch irgendwie schwierig. Außerdem wäre bei einer solchen Beschränkung der 1631d ja nochmal verfassungswidriger geworden als er sowieso schon ist.
      Aber die Klausel mit den "von Religionsgesellschaften" Vorgesehenen entlarvt den 1631d dann stante pede.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.