Dresdner Kliniken lehnen übereinstimmend ab, religiöse Beschneidungen durchzuführen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Und immer wieder diese Erpressung: "Wir wollen nicht gezwungen sein, unsere Kinder in die Hände von zwielichtigen Personen geben zu müssen"

      Wie ein Dieb, der den Staatsanwalt unter Druck setzen will: Wenn Du mir nicht erlaubst, die alte Frau auszurauben, dann muss ich halt dazu jemand anders beauftragen, der das für mich macht!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Leute, die bereit sind Kinder lieber "zwielichtigen" Personen anzuvertrauen, anstatt die Beschneidung zu unterlassen, sollten keine Kinder in ihrer Obhut habe.
      Ich mein was ist das für eine Drohung: "Lasst uns beschneiden oder wir übergeben unserer Kinder an Stümper"?

      Der Humanistische Pressedient hat zu diesem oft angeführten "Verbot-leistet-Untergrundpraktiken-Vorschub-Argument eine überzeugende Widerlegung verfasst;

      Mehr illegale Beschneidungen?

      Der am meisten bedenkenswerte Einwand ist die von vielen Kritikern des Urteils vorgebrachte Befürchtung, dass nun auf illegale, weniger
      professionelle Beschneider zurückgegriffen wird, wodurch das Wohl der Kinder erst recht gefährdet würde. Dieser Einwand ist nicht von der Hand zu weisen, er bestätigt allerdings die Kölner Richter in ihrem Urteil
      und entlarvt gleichzeitig die ganze Diskussion um die angeblichen Vorteile der Beschneidung als vorgeschoben: Denn offenbar ist selbst den Verteidigern der Beschneidung klar, dass es bei der religiösen Beschneidung nicht um das Wohl des Kinde geht. Dann würden die Eltern nämlich lieber die Beschneidung verschieben, als ihr Kind von einem Pfuscher beschneiden zu lassen. Es mag ja sein, dass es Eltern gibt, denen das Strafrecht egal ist und die für einen religiösen Brauch auch das Wohl ihres Kindes aufs Spiel setzen. Dies sind nun aber gerade nicht die Leute, wegen denen man Ausnahmen in das Strafrecht schreiben sollte – dies sind die Leute, vor denen Kinder geschützt werden müssen.

      Es ist eine Sache, sein Kind beschneiden zu lassen, solange dies nicht strafrechtlich geahndet wird – solange darf man davon ausgehen, dass dem Kind kein unverhältnismäßiger Schaden entsteht. Etwas Anderes ist es, sein Kind beschneiden zu lassen, nachdem Mediziner und Juristen nach sorgfältiger Abwägung der Rechte des Kindes und der Eltern zu der Erkenntnis gelangt sind, dass die Beschneidung nicht
      einwilligungsfähiger Kinder ohne medizinische Notwendigkeit unverhältnismäßig und daher strafbar ist. (Dass die Beschneidung in anderen Ländern geduldet wird, dürfte ja weniger daran liegen, dass man
      dort bei der Abwägung zu einem anderem Ergebnis gekommen ist, als daran, dass diese Frage dort juristisch noch gar nicht erörtert wurde. Anderenfalls wäre sicher bereits auf entsprechende Urteile in anderen Ländern verwiesen worden.) Wer seinen Sohn trotz Strafbarkeit und erhöhten gesundheitlichen Risikos beschneiden lässt, kann und muss wohl als religiöser Fundamentalist bezeichnet werden.

      hpd.de/node/13684?page=0,2

    • Ja, das kann ich auch nicht verstehen. Wie verbohrt muss man sein um seinen Kindern mit vollem Wissen und eindeutigem Willen weh zu tun?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/