Female circumcision not mutilation: Jakarta

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    • Female circumcision not mutilation: Jakarta

      Jakarta issued a 2010 regulation allowing “scraping the clitoral hood, without injuring the clitoris” — a practice that is nevertheless defined by the WHO as mutilation — while criminalizing more severe procedures.


      "I’m happy. My daughter is now clean"

      “This is not right,” the physician said. “When the parents found out he can’t do the circumcisions, they were very upset.”

      "Indonesia, home to the world’s biggest Muslim population, argues that this form of circumcision is largely symbolic, not harmful and should not be seen as mutilation."

      "Indonesia says genital cutting does not take place and that it has worked to eradicate other more extreme circumcisions as it seeks compromise between conforming with international standards and placating cultural and religious traditions. It banned female circumcision in 2006 but backtracked in 2010, arguing many parents were still having their daughters circumcised, often by unskilled traditional doctors who often botched the procedure."

      "Jakarta issued a 2010 regulation allowing “scraping the clitoral hood, without injuring the clitoris” — a practice that is nevertheless defined by the WHO as mutilation — while criminalizing more severe procedures."


      Alles sauberer, alles schöner, alles unkompliziert und besser.

      japantimes.co.jp/news/2013/03/…ion-jakarta/#.UstLbz-9LCT
    • Ach R2D2, das kann man doch gar nicht vergleichen. Als ob das Abschneiden der Klitorisvorhaut ohne Verletzung der Klitoris auch nur ansatzweise mit dem Abschneiden der Penisvorhaut ohne Verletzung der Eichel gleichzusetzen wäre.
      Ich finde das unredlich von Dir, das wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht im Geringsten gerecht.

      So, Ironiemodus wieder aus jetzt...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Als das nach dem Kölner Urteil noch alles in der Schwebe war - da konnte man die lautstarken MGM-Befürworter mit der Klit-Vorhaut noch tüchtig ins Schwitzen bringen, in die Enge treiben, bis dann schließlich der Offenbarungseid kam: "muss man dann halt auch erlauben" (würg)
      Und so wird von manchen MGM-Befürwortern auch der neue §226a StGB interpretiert: dass damit die Klit-Vorhaut-Amputation gar nicht gemeint ist. Weil - das wäre ja keine Verstümmelung.

      Es geht nicht darum, ein einfaches, konsistentes, nicht-diskriminierendes und gerechtes System von grundlegenden Gesetzen bzw. Menschenrechten zu haben. Es geht darum, Gesetze geschickt so zu formulieren, dass das eigentlich unmögliche möglich wird - und die Lobbyinteressen befriedigt werden. Das muss man alles nur geschickt verkaufen. Doublethink.

      Nochmal Christine Lamprecht mit ihre entlarvenden Spruch:

      Das ist keine leichte Aufgabe. Das wird wirklich sehr schwierige
      Formulierungsarbeit sein, um dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz hinterher vor dem Bundesverfassungsgericht
      Bestand hat. Denn was nützt uns ein Gesetz, das dann später für verfassungswidrig erklärt wird? Wir alle wissen um die Probleme, die damit verbunden sind.


      Und weil alles Angst hat, dass der Schwindel auffliegt, und alles Angst vor der Lobby hat - deshalb findet sich im Bundestag auch nicht das Quorum von 25% der Abgeordneten um diesen Murks vor das BVerfG zu bringen.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Jerzy Montag:

      vielen Dank für ihre Fragen. Ich beantworte sie gerne, aber Sie müssen es schon mir überlassen, auf welche Weise und mit welchen Argumenten ich dies mache.

      Nach meiner Überzeugung und nach den mir vorliegenden Informationen sind die Vorhautbeschneidungen von Jungen und die Genitalverstümmelungen von Mädchen weder in ihrer Schwere noch in ihrer Intention vergleichbar. Wir sprechen ganz bewusst von Verstümmelungen und nicht von kosmetischen Eingriffen im Intimbereich oder von Anritzungen oder Ähnlichem. Die vom Gesetz erfassten Genitalverstümmelungen bei Mädchen wären in diesem Sinne mit einer Entfernung der Eichel bei Jungen vergleichbar.

      Auf dieser Grundlage beantworte ich gerne Ihre Fragen hinsichtlich der Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen.

      Selbstverständlich hat der Staat die Pflicht, die körperlichen Integrität von Kindern zu schützen. Wie alle Menschen werden sie vor Körperverletzungen geschützt, wie alle Menschen haben aber auch sie das Recht, im Rahmen des § 228 StGB in eine Körperverletzung einzuwilligen. In dieser Erklärung werden Kleinkinder, die sich nicht selbstverantwortlich artikulieren können, von ihren Eltern vertreten. Dies geschieht im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Elternrecht und richtet sich nach dem Wohl des Kindes. Das Wohl eines Kindes bestimmen grundsätzlich und in erster Linie die Eltern, dies ist ihre Pflicht und ihr Recht.

      Ich habe der gesetzlichen Regelung zugestimmt, das elterliche Recht zur Bestimmung des Kindeswohls ihrer Söhne einzuschränken, wenn sie die Einwilligung zu einer Vorhautbeschneidung aussprechen. Die Einschränkungen ergeben sich aus § 1631 d BGB, der Ihnen ja – wie ich lese – bekannt ist.

      Ich habe aber auch der Strafvorschrift zugestimmt, nach der jeder – auch die Eltern – zu bestrafen ist, der eine Genitalverstümmelung an Mädchen durchführt oder ihr zustimmt.

      Insoweit hat der Gesetzgeber auch in diesem Bereich dem Elternrecht eine Grenze gezogen.

      Die Frage der Beschneidung von Jungen – ich hoffe nicht auch der Genitalverstümmelung der Mädchen - wird auch in Zukunft kontrovers diskutiert werden. Es lässt sich hier wohl kein Ergebnis finden, welches wirklich alle für richtig halten. Jeder kann in dieser Thematik letztlich nur seinem Gewissen folgen- und dies habe ich in der Abstimmung im Bundestag getan.
    • R2D2 schrieb:

      und nicht von kosmetischen Eingriffen im Intimbereich oder von Anritzungen oder Ähnlichem.

      Ah was?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Gab es da nicht mal einen Rechtsprofessor, der sich in der Debatte 2012 für das "Recht" der Eltern auf Beschneidung ihrer Slöhne aussprach, dann als Experte zum Thema FGM bei dem neuen Strafgesetzparapgrahen zur FGM vom Gesetzgeber angehört wurde, und ernsthaft behauptete, die FGM als "bloße" Entfernung der Klitorisvorhaut käme so gut wie gar nicht vor. Wieviele Menschen leben in Indonesien?
    • Selbstverständlich hat der Staat die Pflicht, die körperlichen Integrität von Kindern zu schützen.


      Und selbstverständlich hat niemand vor, eine Mauer zu bauen....

      Und selbstverständlich sind alle Tiere gleich. Aber manche sind gleicher

      Und selbstverständlich sind alle Geschlechter gleichberechtigt - aber manche sind....

      They
      they have a way
      a way to make you pay
      and
      a way
      to make you toe the line
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Ich hoffe, die verabschieden jetzt bald mal das geplante Gesetz, dass Schönheitsoperationen an Kindern verbietet.
      Dann kann man nämlich wunderschön auf abgeordnetenwatch.de nachhaken.
      Ob es nicht etwas bizarr ist, dass dann noch eine einzige elternwillkürliche Operation übrig geblieben ist, und auch nur an einem von beiden Geschlechtern. Eine einzige Ausnahme von der goldenen Regel, dass man an gesunden Kindern nicht herumoperiert, und schon gar nicht einen Teil ihre Körpers willkürlich kaputtmacht.
      Ich kann mir schon vorstellen, wie die dann lavieren, herumdrucksen, ausweichen, venebeln... :cursing:

      Denn bislang kamen die "Befürworter" ja in schöner Regelmäßigkeit mit OTOPEXIE! Aber die OTOPEXIE!!!!!einself

      Ich hoffe nur, das Gesetz bleibt nicht aus eben dieser Problematik heraus in der Schublade liegen! (So ähnlich, wie das 2009 geplante Anti-FGM-Gesetz ja lange in der Schublade bleiben musste, aus Angst, eine Diskussion über die Knabenverstümmelung in Gang zu bringen. Erst nach dem 1631 schien dann der Weg frei für diese dreiste, schamlose Geschlechtsdiskriminierung.)
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.