H. Putzke: Das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) - Fauler Kompromiss und fatales Signal

    • Mit der gebotenen Scharfzüngigkeit geht er da zu Werke, der gute Holm Putzke! Sehr löblich! :thumbup:

      Leider gibt es nach wie vor sogar Mediziner, die behaupten, die Rate leichterer Komplikationen läge weit unter 1%. ... Eine solche Aufklärung ist falsch und macht die Einwilligung unwirksam.

      Ein wichtiger Punkt, der zu wenig Beachtung findet!

      Sie verfügen – jenseits der bloßen Vorhautamputation – meist über keine ausreichende medizinische Qualifikation und sind nicht vertraut mit den allgemein anerkannten fachlichen Standards. Deshalb werden sie selten dazu in der Lage sein, das von den Fachgesellschaften angeführte Risiko adäquat darzustellen


      Putzke war ja schon früher das große Hass-Objekt für viele Verstümmelung-Fans. Nach diesem Artikel wird die A-Keule noch heftiger auf ihn niedersausen.


      Abgesehen davon wäre es der Brit Mila, die der bedeutende Rabbiner Abraham Geiger einst als einen „barbarisch blutigen Akt“ bezeichnete,



      Hört hört! Rabbimund tut Wahrheit kund! ^^

      Sowohl die Motivlage als auch die Maßnahmen, um das entwicklungsabhängige Vetorecht des betroffenen Jungen zu sichern, sind zu dokumentieren.


      Ein frommer Wunsch! Gar nichts wird dokumentiert. Wozu denn auch? Wo kein (klageberechtigter) Kläger, da kein Richter!

      Dies ist die schlechte Nachricht. Aber es gibt auch eine gute: Trotz § 1631d BGB ist kein Arzt verpflichtet, einem kindlichen Körper durch eine medizinisch unnötige Zirkumzision Schmerzen und einen irreversiblen Schaden zuzufügen.



      Das wäre aber auch noch schöner, wenn Ärzte zu Verbrechen zwangsverpflichtet werden könnten!
      Aber was nützt das den Kindern? Bislang hat sich immer noch ein verstümmelnder Arzt oder religiöser Verstümmler finden lassen!
      There is no skin like foreskin